Hallo, ich habe bei meinem AG Elterzeit für die Maximalzeit beantragt und gleichzeitig angemeldet, dass ich im September wieder "ca. 20 Stunden in Teilzeit" arbeiten möchte. Und dazu habe ich zwei Fragen: 1. Wenn ich nur 16 oder 18 Stunden arbeiten möchte, muss ich das meinem AG vorher schriftlich mitteilen? 2. Aus Betreuungsgründen möchte ich den Beginn der Teilzeitarbeit u.U. um 9 Monate verschieben bis meine Tochter zwei Jahre alt ist. Kann ich das machen? Auf was muss ich bei der schriftlichen Formulierung achten? Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Mitglied inaktiv - 14.02.2010, 13:05