Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Direkt Start Elternzeit nach Wechsel Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Direkt Start Elternzeit nach Wechsel Arbeitgeber

sosta

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Sehr geehrte Frau Bader, ich werde Anfang März zum zweiten Mal Vater und möchte in dem Zusammenhang meine Arbeitsstätte wechseln. Die Situation ist wie folgt: ich bin aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Geplant ist, dass ich zu Ende Februar 2021 kündige und direkt zum 1.3.2021 bei meinem neuen Arbeitgeber starte. Ich habe allerdings auch Elternzeit geplant Anfang März bis Ende März 2021. aktueller Geburtstermin ist Ende Februar 2021. Mein neuer Arbeitgeber ist informiert und würde mich trotzdem den einen Monat bereits ab März einstellen, so dass ich effektiv ab April für das Unternehmen tätig bin, Jedoch bereits ab 1.3.2021 im neuen Vertragsverhältnis stehe. Meine Frage ist, ob das rechtlich zulässig ist oder ob es Einschränkungen gibt? Herzlichen Dank und schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist grundsätzlich möglich. Eine Ausnahme gilt nur für das Sonderkündigungsrecht nach dem BEEG. Wenn das Kind also gerade zu Ende des Monats geboren werden wird, gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. Liebe Grüße NB


Felica

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Das kommt drauf an wann das Kind geboren wird. denn zum Tag auf den deine EZ endet, hat man eine 3 monatiges Kündigungsfrist. Wird das Kind also am Monatsletzten geboren, könnte das blöde werden. Zu jedem anderen Datum dagegen gilt deine vertragliche Kündigungsfrist. Aber, sofern du planst zusätzlich zur Elternzeit auch Elterngeld zu beziehen, hast du ein Problem. Den Du musst du dich bei der ersten Meldung der Elternzeit für 2 Jahre ! festlegen. Da du aber auch mindestens 2 komplette Lebensmonate den Anspruch auf EG erfüllen musst, du also in der Zeit auf keinen Fall mehr als 30 Std die Woche arbeiten darfst, ist es strategisch ungünstig was du da gerade planst. Den der neue AG ist an keine Vereinbarungen gebunden welche du mit dem alten ausmachst. Nehmen wir mal theoretisch an, dein Kind kommt am 25.02. Du schreibst du hast beim jetzigen Ag EZ für Anfang März bis Ende März angemeldet, also wohl vom 1.03-31.03.21. Dann hättest du dort bereits schon keinen Anspruch auf EG. Den der Lebensmonat geht vom 25.2-24.03.21. Das könnte evtl noch klappen mit dem EG weil du im mittel nicht über 30 Std die Woche kommst. Aber, selbst wenn du da EG bekommst, würde es um einen Teil gekürzt werden, weil du ja vom 25-28.02 noch Gehalt bekommst und zudem müsstest du, sofern du es nicht hinbekommst bis zum 14ten Lebensmonat den 2ten Monat zu nehmen, das Geld für den Monat komplett zurückzahlen. Da du bei dem AG ja bereits für den Monat März EZ eingereicht hast und nur für diesen, müsste er dir keinen weiteren genehmigen. Zudem endet der Kündigungsschutz nach der EZ, das heißt du startest nach dem Monat EZ mit der ziemlich wahrscheinlichen Probezeit. Das kann klappen, blöde aber wenn du dann die Kündigung bekommst. Rechtlich machbar wäre es aber was dir vorschwebt. Ist aber eben halt nicht sehr sinnvoll und kann dich extrem teuer kommen. Mein Rat wäre also, direkt beide EG-Monate direkt nehmen und dann erst neu durchstarten. Dann muss dein neuer AG auch nicht damit rechnen das du bald wieder ausfällst.


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