Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

jof

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt für die Urlaubstage? - Sofern ich nur 4 Tage/Woche arbeite, muss ich auch nur 4 UT pro voller Woche nehmen. Würden mir dann die Tage gekürzt werden? - Muss ich sonst noch etwas beachten? Bei Kind 1 hatte ich das Thema irgendwie nicht richtig auf dem Zettel und habe dann meinen in VZ erarbeiteten Urlaub danach in TZ (allerdings 5 Tage / Woche) genommen, sodass ich jetzt den EIndruck habe, dass das etwas zu arbeitgeberfreundlich war :-)  Herzlichen Dank im Voraus!


Hallo, VZ Urlaub ist in VZ zu nehmen. Deshalb üblicherweise nach der EZ. Einvernehmlich kann er im Dreisatz gekürzt werden (wenn Sie ganze Tage in TZ arbeiten). Liebe Grüße NB  


KielSprotte

Die VZ Tage kannst du nicht während TZ in EZ verbrauchen. Das sind zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisses; alles was mit dem VZ Job zusammen hängt ist "eingefroren", für die TZ Stelle erwirbst du eigene Ansprüche, die du dann während der  TZ Tätigkeit verbrauchen kannst.


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