Frage:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
Hallo Frau Bader,
meine Frage ist ob mich mein Arbeitgeber wirklich zwingen kann meinen Urlaub der mir für 2022 zusteht vor dem Mutterschutz zu nehmen?
Das ist nämlich das was mein Arbeitgeber von mir derzeit einfordert, was aber nicht in meinem Sinne ist.
Wenn mich der Arbeitgeber echt zwingen kann alle Urlaubstage 2022 vor dem Mutterschutz zu nehmen, dann erstaunt es mich ehrlich gesagt etwas denn bei einem regulären Arbeitsverhältnis kan er ha auch nicht über die Lage der gesamten Urlaubstage selbst bestimmen...
Über ihre Rückmeldung diesbezüglich wäre ich Ihnen noch sehr dankbar.
Elli
von
von
Elli_1983
am 27.01.2022, 06:04
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
Hallo,
der AG muss beid er Planung die Wünsche der AN berücksichtigen. Wenn aber wichtige betriebliche Belange bestehen, kann er den Urlaub vorgeben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2022
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
Dein Jahresurlaub wird pro Monat EZ um 1/12 gekürzt - d.h. du hast in diesem Jahr eh nicht den vollen Jahresurlaub, sondern den um x/12 gekürzten.
Der AG hat durchaus ein Recht, Urlaub zu verweigern oder bestimmte Zeiten als Betriebsurlaub zu deklarieren. Oder eben evt. Resturlaub abbauen zu lassen.
Geht es evt. auch um Resturlaub aus 2021 und der AG möchte, dass du den vor der EZ/MuSchu abbaust, um nicht zu viele Tage anzusammeln?
Umgekehrt hast du kein Recht auf Urlaub zu deinen Wunschzeiten. Also zB im direkten Anschluss an die EZ.
Ich denke, der AG könnte verlangen, dass du Resturlaub aus 2021 jetzt noch abbaust oder im Rahmen von generellen Betriebsferien Urlaub anordnen auch für dich.
Festlegen, dass du jetzt auch bereits die Urlaubstage für 2022 zu nehmen, eher nicht.
Darüber hinaus wird Urlaub, der wegen EZ nicht im aktuellen Jahr genommen werden kann, eh auf die Zeit nach der EZ übertragen - auch, wenn dies dann erst 1 oder 2 Jahre später ist.
von
cube
am 27.01.2022, 08:58
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
Hallo Cube,
Cube:
"Dein Jahresurlaub wird pro Monat EZ um 1/12 gekürzt - d.h. du hast in diesem Jahr eh nicht den vollen Jahresurlaub, sondern den um x/12 gekürzten."
=> Elli_1893:
das ist mir schon klar. Das passt schon und wurde mir auch so vom Personal bereits erklärt bzw. mitgeteilt.
Cube:
"Der AG hat durchaus ein Recht, Urlaub zu verweigern oder bestimmte Zeiten als Betriebsurlaub zu deklarieren. Oder eben evt. Resturlaub abbauen zu lassen.
Geht es evt. auch um Resturlaub aus 2021 und der AG möchte, dass du den vor der EZ/MuSchu abbaust, um nicht zu viele Tage anzusammeln?
Umgekehrt hast du kein Recht auf Urlaub zu deinen Wunschzeiten. Also zB im direkten Anschluss an die EZ. "
=> Elli_1983:
*Nein ich habe keinen Resturlaub aus 2021.
*Es geht mir ausschließlich um die Lage meiner mir zustehenden Urlaubstage für 2022.
*Ich dachte ich kann mich auf "§17 BEEG" und "§7 Abs. Bundesurlaubsgesetz" berufen, um meinen Willen durchzusetzen (also alle meine Urlaubstage erst nach der Elternzeit aber noch bis zum 31.12.2022 alle zu nehmen.
@ Fr Bader : können Sie mir das bestätigen?
§17 BEEG: Urlaub aus der Elternzeit kann gemäß §17 BEEG in dem jähr geltend gemacht werden, indem die Elternzeit endet und in dem Folgejahr.
"§7 Abs. Bundesurlaubsgesetz" : Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben wann sie Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber muss dem Jahresurlaub nach den Wünschen der Beschäftigten gewähren
@ Fr Bader : können Sie mir das bestätigen?
Wer hat hier den längeren Hebel? der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
Danke nochmals :)
Elli_1983
von
Elli_1983
am 27.01.2022, 12:07
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
gab es da eine änderung bez. resturlaub nach ez? mir ist bekannt, dass der resturlaub, der nicht genommen werden konnte, ende des FOLGEJAHRES der rückkehr aus der EZ genommen sein muss. du schreibst ein oder zwei jahre, was ja länger wäre. hat es da änderungen gegeben? vielen dank
von
mellomania
am 27.01.2022, 13:32
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
Es geht mir ausschließlich um die Lage meiner mir zustehenden Urlaubstage für 2022.
*Ich dachte ich kann mich auf "§17 BEEG" und "§7 Abs. Bundesurlaubsgesetz" berufen, um meinen Willen durchzusetzen (also alle meine Urlaubstage erst nach der Elternzeit aber noch bis zum 31.12.2022 alle zu nehmen.
Verständnisfrage: Bist du jetzt schon im Mutterschutz bzw. EZ und bis wann geht die EZ?
Oder wie soll das "nach der EZ, aber bis zum 31.12.22 alle zu nehmen" zu verstehen sein?
von
KielSprotte
am 27.01.2022, 13:48
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
Das war auf die Dauer der EZ bezogen. Bei 2 Jahren EZ wird der Urlaub dann eben 2 Jahre lang „aufbewahrt“.
von
cube
am 27.01.2022, 14:26
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
hallo allerseits,
# KielSprotte:
"Verständnisfrage: Bist du jetzt schon im Mutterschutz bzw. EZ und bis wann geht die EZ?
Oder wie soll das "nach der EZ, aber bis zum 31.12.22 alle zu nehmen" zu verstehen sein?
von KielSprotte am 27.01.2022"
=> Elli_1983:
*derzeit arbeite ich noch.
*Mutterschutz ginge bis 16.07.2022
*Dann Elternzeit bis Mitte November 2022
*Dann will ich wieder arbeiten bzw. den Resturlaub vom gerade laufenden Jahr 2022 abbauen
#Cube & mellomania:
Bzgl. "§17 BEEG: Urlaub aus der Elternzeit kann gemäß §17 BEEG in dem jähr geltend gemacht werden, indem die Elternzeit endet und in dem Folgejahr.
"gab es da eine änderung bez. resturlaub nach ez? mir ist bekannt, dass der resturlaub, der nicht genommen werden konnte, ende des FOLGEJAHRES der rückkehr aus der EZ genommen sein muss. du schreibst ein oder zwei jahre, was ja länger wäre. hat es da änderungen gegeben? vielen dank
von mellomania am 27.01.2022
=> Elli_1983:
Ich verstehe das so dass ich den Urlaub 2022 nach der Elternzeit nehmen kann und wenn es aus irgendeinem Grund nicht alles in 2022 genommen werden kann dann behalte ich meinen Resturlaub 2022 noch im Folgejahr (also 2023), oder?
von
Elli_1983
am 27.01.2022, 14:42
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage
am verfall ende folgejahres der rückkehr ändert sich aber nix. :-) vielen dank cube
von
mellomania
am 27.01.2022, 18:27