Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG-Wechsel vor Ende der Elternzeit möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: AG-Wechsel vor Ende der Elternzeit möglich?

chriskoe

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Hallo, ich habe eine Frage die mich aktuell beschäftig. Ich bin noch bis zum 14.09.19 in Elternzeit und habe mich dazu entschieden den Arbeitgeber zu wechseln. Mit diesem habe ich bereits auch alles geklärt. Er würde mich bereits zum 1.8. gerne einstellen. Mit meinem aktuellen Arbeitgeber habe ich nun einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Dieser endet allerdings Erstzulassung 14.09., also mit dem Ende der Elternzeit. Kann ich nun trotzdem einfach ab 1.8. beim neuen Arbeitgeber anfangen? (Keine Konkurrenzfirma o.ä.!). Kann mir jemand weiterhelfen, was muss ich machen oder beachten? Ist es richtig, dass mein aktueller AG noch explizit zustimmen muss? Vielen Dank im Voraus. LG Chrissi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben im Prinzip verschiedene Möglichkeiten. Sie können mit dem alten Arbeitgeber den Auflösungsvertrag ändern. Sie können auch einfach bei dem neuen Arbeitgeber anfangen,das ist rechtlich zwar nicht zulässig, aber was kann der Arbeitgeber tun bzw. was soll es den Arbeitgeber interessieren. schwierig wird es, wenn er die Lohnsteuerkarte hat und die eben erst dann herausgibt. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Welche Kündigungsfrist hast du vertraglich vereinbart? Sonst könntest zu auch bereits vorher kündigen. Wie viele Stunden wirst du arbeiten? Wenn unter 30 kannst du auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dafür brauchst du allerdings die Zustimmung von deinem jetzigen Arbeitgeber. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Warum hast du deine Elternzeit nicht einfach zum 01.08 gekündigt, mit deinen vertraglichen Kündigungsfristen?


chriskoe

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Weil alles sehr kurzfristig ging und die 3 Monate Kündigungsfrist noch später wären. Daher den Auflösungsvertrag. Frage ist halt ob ich dennoch schon zum 1.8. auf Teilzeit anfangen kann?


luvi

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3 Monate Kündigungsfrist sind nur genau zum Elternzeit Ende. Sonst gelten die vertraglich vereinbarten. LG luvi


Felica

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Hast du den eine vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Den nur dann hat dich das zu interessieren. Wenn du normal zum Monatsende kündigen kannst, dann kannst du doch innerhalb der EZ diese nutzen. Wäre in deinem Falle also zum 31.07. Die 3 Monate sonderkündigung wären nur wenn du zum 14.09 kündigst also genau auf das Ende der EZ. Zu jedem anderen darum gelten deine vertraglichen Fristen. Ansonsten das OK von AG holen das du schon vorher beim andren arbeiten darfst.


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