Hallo Frau Bader, mein Sohn kam am 18.09.2015 zur Welt. Ich beantragte damals bei meinem alten Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit. Am 1.9.2017 begann ich nach einem Umzug mit 30 Stunden/ Woche bei einem neuen Arbeitgeber, bei dem die Elternzeit nicht kommuniziert wurde, da ich davon ausging, dass diese sowieso automatisch endet. Jetzt würde ich gern zum Schuleintritt im nächsten Jahr noch etwas Elternzeit nehmen. Steht mir diese rechtlich zu? Mit freundlichen Grüßen D.
von diamar am 25.12.2021, 18:36