Buesraa
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit, die am 04.08.2025 endet. Ich bin wieder in der 7. Schwangerschaftswoche schwanger. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 12.12.2025. Anfang November beginnt der Mutterschutz. In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen: Wie sollte ich in dieser Situation vorgehen? Was passiert in der Zeit von August bis November? Muss ich in diesen drei Monaten arbeiten, oder welche Möglichkeiten und Rechte habe ich in dieser Zeit? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Informationen zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Aslan
Hallo, wenn Sie noch restliche Elternzeit haben, können Sie die hinten dranhängen, ansonsten macht es am meisten Sinn zu arbeiten, ansonsten schmälert sich das Elterngeld. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Option 1 arbeiten bis zum neuen Mutterschutz - Gehalt fließt in die neue EG-Berechnung ein 2 wenn du mdst 2 Jahre EZ hast, kannst du ohne Zustimmung des AG die EZ bis zum neuen Muschu verlängern 3 bei weniger als 2 Jahre EZ kannst du nur mit Zustimmung des AG die EZ verlängern 4 3 Jahre EZ sind aufgebraucht, siehe Option 1, oder du musst kündigen, wenn du nicht arbeiten willst; evtl. ist noch Resturlaub vorhanden und du kannst versuchen, unbezahlten Urlaub zu vereinbaren
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wie lange nach der Geburt habe ich Zeit die Elternzeit für mein Frühgebornes bei meinem Arbeitgeber anzugeben bzw zu beantragen? Vielen Dank
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Hallo Frau Bader. Die Antwort auf meine letzte Frage hat mich verunsichert, weswegen ich bei der Elterngeldstelle vor Ort nachgefragt habe. Sie schrieben, dass nur noch ein Monat parallel Elternzeit genommen werden darf. Die Info der EG Stelle war, dass die Elternzeit genommen werden darf, wie man will und nur das Elterngeld dabei eine Roll ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. K1 ist geboren 2021, hatte zwei Jahre Elternzeit und dann wieder gearbeitet. Also noch ein Jahr EZ übrig K2 ET Mai. Ich möchte zwei Jahre EZ von Kind 2 nehmen und das eine übrige Jahr von Kind 1. Dann habe ich ja noch ein Jahr übrig von K2. Wie teile ich das am besten meinem AG mit? Gleichz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht