Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Buesraa

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Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit, die am 04.08.2025 endet. Ich bin wieder in der 7. Schwangerschaftswoche schwanger. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 12.12.2025. Anfang November beginnt der Mutterschutz. In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen: Wie sollte ich in dieser Situation vorgehen? Was passiert in der Zeit von August bis November? Muss ich in diesen drei Monaten arbeiten, oder welche Möglichkeiten und Rechte habe ich in dieser Zeit? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Informationen zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Aslan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  wenn Sie noch restliche Elternzeit haben, können Sie die hinten dranhängen,  ansonsten macht es am meisten Sinn zu arbeiten, ansonsten schmälert sich das Elterngeld. Liebe Grüße NB 


KielSprotte

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Option 1 arbeiten bis zum neuen Mutterschutz - Gehalt fließt in die neue EG-Berechnung ein 2 wenn du mdst 2 Jahre EZ hast, kannst du ohne Zustimmung des AG die EZ bis zum neuen Muschu verlängern 3 bei weniger als 2 Jahre EZ kannst du nur mit Zustimmung des AG die EZ verlängern 4 3 Jahre EZ sind aufgebraucht, siehe Option 1, oder du musst kündigen, wenn du nicht arbeiten willst; evtl. ist noch Resturlaub vorhanden und du kannst versuchen, unbezahlten Urlaub zu vereinbaren


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