Elternzeit und Elterngeldbezug unterbrechen, Urlaub aufbrauchen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Elterngeldbezug unterbrechen, Urlaub aufbrauchen

Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember keine Elternzeit und auch kein Elterngeld zu beantragen und dann Urlaubstage zu verbrauchen, weil wir dadurch etwas mehr Geld zur Verfügung hätten. Ist das grundsätzlich rechtlich möglich, sofern mein AG dem zustimmt?  

von fiffigri am 07.03.2024, 09:38



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeldbezug unterbrechen, Urlaub aufbrauchen

Hallo, ja, wenn der Arbeitgeber zustimmt ist das möglich. Es ist aber folgendes zu beachten: Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen. Sie dürfen höchstens drei Abschnitte nehmen, wobei der Arbeitgeber dem dritten Abschnitt widersprechen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2024



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeldbezug unterbrechen, Urlaub aufbrauchen

Vielen lieben Dank! 

von fiffigri am 08.03.2024, 10:05



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