Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember keine Elternzeit und auch kein Elterngeld zu beantragen und dann Urlaubstage zu verbrauchen, weil wir dadurch etwas mehr Geld zur Verfügung hätten. Ist das grundsätzlich rechtlich möglich, sofern mein AG dem zustimmt?
von fiffigri am 07.03.2024, 09:38