DanK
Sehr geehrte Frau Bader, von unserer Krankenversicherung haben wir zwei widersprüchliche Aussagen erhalten. Jetzt wissen wir nicht, was korrekt ist. Wir sind nicht verheiratet. Mein Lebensgefährte nimmt ab dem 1. Geburtstag unseres Sohnes für 4 Monate Elternzeit, aber ohne Elterngeldbezug. Er ist gesetzlich versichert. Muss er einen Beitrag für die Krankenversicherung aus eigener Tasche in dieser Zeit zahlen? Gibt es andere Alternativen? Vielen Dank! Beste Grüße DanK
Hallo, wenn er pflichtversichert ist bleibt er in der Elternzeit weiter beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB
Dojii
Er ist für die Dauer der Elternzeit (auch ohne Elterngeld) beitragsfrei versichert, wenn er zu Beginn der Elternzeit gesetzlich pflichtversichert (nicht freiwillig versichert!) ist. Ist er freiwillig oder privat versichert, muss er seine Beiträge in der Elternzeit selbst zahlen.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage, die leider seit Wochen ungeklärt ist. Es ist eine folgende Situation: Ich habe eine Eltenzeit von 1 Jahr beantragt. In diesem Zeitraum bekomme ich auch das Elterngeld (65% von meinem Netto Gehalt). Nun überlege ich ein weiteres Jahr zu nehmen d.h. die Elternzeit bis mein Kind 2 Jahre alt wird, zu erhöhen, ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich stelle mir die Ausgestaltung meiner Elternzeit so vor: Elternzeit beantrage ich beim Arbeitgeber fest für zwei Jahre. Elterngeld beantrage ich voll für das erste Lebensjahr meines Kindes (keine parallele Erwerbstätigkeit). Im zweiten Elternzeitjahr will ich in Teilzeit arbeiten. Meine Frage dazu: - Wenn ich nach ...
Hallo Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, das erste Jahr und der Bezug des Eltergeldes enden nun im Dezember. Ich fange im Januar bei meinem alten Arbeitgeber mit 6 Wochenstunden wieder an zu arbeiten und möchte zusätzlich freiberuflich mit 6 Wochenstunden bei einem anderen Kunden etwas dazuverdienen (künstlerische Tätigkeit) Da ...
Hallo, plane 2 Jahre Elternzeit zu beantragen. Ich möchte mir das Elterngeld innerhalb des ersten Jahres komplett auszahlen lassen. Frage 1: Ist es richtig, dass ich im 2. Elternzeitjahr mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen könnte ohne dass mir das Elterngeld, welches ich im 1. Jahr erhalten habe, gekürzt wird? Frage ...
Hallo, leider erscheint mir das Thema sehr komplex und ich möchte nichts falsch machen. Mein Sohn kam am 31.10.2019 zur Welt. Ich beziehe Elterngeld Plus. Am 12.07.21 kommt das 2. Kind zur Welt. Da beziehe ich eigentlich noch Elterngeld. Wie mache ich es denn am besten? Es sollen ja nicht beide Elterngeldsätze kollidieren oder? Bekomme ich de ...
Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, ich muss direkt voraus sagen, ich habe bereits eine ähnliche Fragestellung gefunden, allerdings ging es dort um das BasisELterngeld und meine Frage dreht sich um das ElterngeldPLUS! Ich bin derzeit noch in Elternzeit von Kind 1. Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingegeben bei meinem Arbeitgeber September 2019 bis ...
Hallo Frau Bader, eine Frage habe ich zur Anmeldung als Kleinunternehmerin in Elternzeit, nach Elterngeldbezug. Wenn ich das Gewerbe während der Elternzeit, aber nach dem letzten Elterngeldbezug anmelde, werden die Einnahmen aus der Selbstständigkeit auf das Elterngeld rückwirkend angerechnet? Es wird wahrscheinlich noch gar kein Gewinn eingefahr ...
Liebe Frau Bader , Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Kind ist September 2022 geboren . Die Elternzeit läuft noch bis September 2023 . Ich beziehe aber seit November 2022 Elterngeld basis . Habe mich aber auf eine neue Stelle beworben und würde dann im April 2023 anfangen. Dementsprechend würde ich mein alter Arbeitsgeber kündigen. Meine Fr ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz