DanK
Sehr geehrte Frau Bader, von unserer Krankenversicherung haben wir zwei widersprüchliche Aussagen erhalten. Jetzt wissen wir nicht, was korrekt ist. Wir sind nicht verheiratet. Mein Lebensgefährte nimmt ab dem 1. Geburtstag unseres Sohnes für 4 Monate Elternzeit, aber ohne Elterngeldbezug. Er ist gesetzlich versichert. Muss er einen Beitrag für die Krankenversicherung aus eigener Tasche in dieser Zeit zahlen? Gibt es andere Alternativen? Vielen Dank! Beste Grüße DanK
Hallo, wenn er pflichtversichert ist bleibt er in der Elternzeit weiter beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB
Dojii
Er ist für die Dauer der Elternzeit (auch ohne Elterngeld) beitragsfrei versichert, wenn er zu Beginn der Elternzeit gesetzlich pflichtversichert (nicht freiwillig versichert!) ist. Ist er freiwillig oder privat versichert, muss er seine Beiträge in der Elternzeit selbst zahlen.
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