Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Kind 2 wenn ich noch in Elternzeit bin aber ohne Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld für Kind 2 wenn ich noch in Elternzeit bin aber ohne Elterngeldbezug

MaAnJo

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Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, ich muss direkt voraus sagen, ich habe bereits eine ähnliche Fragestellung gefunden, allerdings ging es dort um das BasisELterngeld und meine Frage dreht sich um das ElterngeldPLUS! Ich bin derzeit noch in Elternzeit von Kind 1. Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingegeben bei meinem Arbeitgeber September 2019 bis August 2022. Ich beziehe diesen Monat (August 2021) mein letztes ElterngeldPlus und bin dann noch 1 Jahr zu Hause ohne dass ich Elterngeld beziehe oder ein anderes Einkommen habe. Ich bin aber weiterhin mit 100% bei meinem Arbeitgeber angestellt. Nun erwarten wir im Mai 2022 unser zweites Kind. Wie wird nun mein Elterngeld für Kind 2 berechnet? Ist die Grundlage für die Bemessung Mai-August 2021 das ElterngeldPlus und dann September 2021 bis Mai 2022 0,00€ Einkommen oder zählt hier mein Einkommen, das ich vor der Geburt meines 1. Kindes hatte, also 100% Gehalt. Ich las nämlich in der ähnlichen Fragestellung, dass Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. "Nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung" was das ElterngeldPlus ja wäre. Was bedeutet dies dann nun für mich? Welche 12 Monate zählen denn dann nun und als was gelten Monate in Elternzeit ohne Elterngeldbezug jedoch in Anstellung. Vielen Dank an Sie! Und herzliche Grüße, MaAnJo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Monate mit dem Bezug von Mutterschaftsgeld und mit Monaten von Bezug von Elterngeld des ersten Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du hast elterngeld plus da werden 14 Monate ausgeklammert,alles danach geht mit null Euro in die Berechnung Das wird mindessatz plus Geschwisterbonus bis Kind eins drei ist


MamaausM

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Das wird nur der Mindestsatz, wenn du nicht arbeitest. Wie beim Basis EG werden Monate mit egplus ausgeklammert. Allerdings nur bis 14. Lebensmonat des älteren Kindes. Alles nach dem 15. Lebensmonat zählt 0€. Einkommen in dieser Zeit würde es erhöhen.


MamaausM

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Achso noch vergessen..da dein neuer Mutterschutz noch während der laufenden ez beginnt, solltest du diese auf einem Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann lebt dein ursprüngliche Vertrag auf und es gibt danach das Mutterschaftsgeld.


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