Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut Schwanger in Elternzeit ohne Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut Schwanger in Elternzeit ohne Elterngeldbezug

Sternch84

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Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage, die leider seit Wochen ungeklärt ist. Es ist eine folgende Situation: Ich habe eine Eltenzeit von 1 Jahr beantragt. In diesem Zeitraum bekomme ich auch das Elterngeld (65% von meinem Netto Gehalt). Nun überlege ich ein weiteres Jahr zu nehmen d.h. die Elternzeit bis mein Kind 2 Jahre alt wird, zu erhöhen, ohne natürlich Elterngeldbezug (da es mir nicht mehr zu steht). Nun werde ich erneut schwanger und entbinde ihn dieser Zeit (bis mein 1.Kind 2 Jahre alt wird). Also, ich bin in der Elternzeit + ohne Elterngeldbezug: - bekomme ich nur noch 300,- Elterngeld + Geschwisterbonus von 75,-€ (da ich mehr als 1 Kind unter 3 Jahre haben werde) ODER wie ich (weiss ich nicht mehr wo) gehört habe - das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind (d.h. 65% vom Netto Gehalt) + zusätzlich als Geschwisterbonus 10% mehr . Ich habe viel im Internet gesucht, konnte allerdings KEINE Antwort finden. Auch in allen Prospekten über Elternzeit und Elterngeld ist so ein Fall leider nicht beschrieben. Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen SEHR dankbar!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Viele Antworten, dich auch auf deine Situation passen, findest du hier im Forum. Ganz grob: Sind die Kinder ca 1,5 Jahre oder weniger auseinander, bekommt man ca das gleiche Elterngeld (weil noch Monate von vor dem ersten Kind herangezogen werden und der Geschwisterbonus hinzukommt). Sind die Kinder fast 2 Jahre oder mehr auseinander und war zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz nicht arbeiten, bekommt man nur den Mindestsatz (300 + 75 Euro). Lies auch mal Fragen zum Mutterschaftsgeld beim 2. Kind. Gruß Sabine


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