Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anmeldung Kleinunternehmer in Elternzeit nach Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anmeldung Kleinunternehmer in Elternzeit nach Elterngeldbezug

Citty_1007

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Hallo Frau Bader, eine Frage habe ich zur Anmeldung als Kleinunternehmerin in Elternzeit, nach Elterngeldbezug. Wenn ich das Gewerbe während der Elternzeit, aber nach dem letzten Elterngeldbezug anmelde, werden die Einnahmen aus der Selbstständigkeit auf das Elterngeld rückwirkend angerechnet? Es wird wahrscheinlich noch gar kein Gewinn eingefahren. Ich habe Elterngeld wie folgt bezogen: die ersten 10 Monate habe ich Basiselterngeld und die letzten 2 Monate als Elterngeld plus erhalten. Können Sie mir bitte sagen wie es sich verhält? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.


Dojii

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Nein, es gilt das reine Zuflussprinzip. Wenn die Einnahmen also erst nach dem Ende deines Elterngeldbezuges bei dir eingehen wird nichts davon mit dem Elterngeld verrechnet.


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