Citty_1007
Hallo Frau Bader, eine Frage habe ich zur Anmeldung als Kleinunternehmerin in Elternzeit, nach Elterngeldbezug. Wenn ich das Gewerbe während der Elternzeit, aber nach dem letzten Elterngeldbezug anmelde, werden die Einnahmen aus der Selbstständigkeit auf das Elterngeld rückwirkend angerechnet? Es wird wahrscheinlich noch gar kein Gewinn eingefahren. Ich habe Elterngeld wie folgt bezogen: die ersten 10 Monate habe ich Basiselterngeld und die letzten 2 Monate als Elterngeld plus erhalten. Können Sie mir bitte sagen wie es sich verhält? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Hallo, nein, da wird nichts verrechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, es gilt das reine Zuflussprinzip. Wenn die Einnahmen also erst nach dem Ende deines Elterngeldbezuges bei dir eingehen wird nichts davon mit dem Elterngeld verrechnet.
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