Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

23+24 Monat Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 23+24 Monat Elternzeit

Dz

Guten Abend, ich habe bei meinem Arbeitgeber seinerzeit zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Das Elterngeld wird jedoch nur bis zum 22. Monat gezahlt und Endet am 24.12.2024. Die Elternzeit endet jedoch erst am 26.02.2025. Kann ich für die Monate Januar und Februar Geld beim Arbeitsamt beantragen? Ich benötige ja Geld zum leben und wie verhält es sich in den beiden Monaten mit der Krankenversicherung? Zu dem hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mich nach Ablauf der Elternzeit nur in Vollzeit beschäftigen kann jedoch nicht in Teilzeit. Vollzeit ist leider von meiner Seite aus nicht möglich aufgrund der nur halbtägigen Betreuung unseres Kindes. Ja, viele Fragen. Ich hoffe Sie können mir dennoch weiterhelfen. Beste Grüße 


Dojii

Nein, ALG kannst du nur bekommen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das tust du aber nicht, wenn du dein Kind betreuuen musst.  Das Geld, das du in den Monaten 23 und 24 nicht bekommst, hast du so gesehen bereits in den ersten beiden Monaten nach Geburt von Krankenkasse und Arbeitgeber bekommen (hier hast du ja weiter vollen Lohn bekommen im Mutterschutz und kein Elterngeld Plus). Stand vermutlich auch so in deinem Elterngeldbescheid, sodass du da rechtzeitig vorgewarnt warst.  Die beitragsfreie Krankenversicherun läuft solange weiter, wie deine Elternzeit läuft (auch ohne Elterngeldbezug). Kannst du nach dem Ende der Elternzeit deine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen, musst du kündigen (das "Problem" liegt ja auf deiner Seite) oder deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Beides kann dann aber zu einer Sperrfrist beim ALG 1 führen. 


Dz

Erstmal danke für die Antworten. Das bedeutet dann, jetzt mal bewusst scharf formuliert, ich muss dafür sorgen, dass mein Kind ganztags betreut wird, damit ich das Vollzeitabgebot annehmen kann, ansonsten bleibt mir nur zu kündigen, auch auf die Gefahr hin eine Sperre beim alg 1 zu bekommen? Wow, tolle Aussichten.


Suomi

Du kannst ALG bekommen, wenn Dein Kind mindestens 15 Stunden pro Woche betreut ist und Du somit arbeiten könntest. Bevor Du kündigst, solltest Du Dich mit der ARGE in Verbindung setzen und das besprechen. Oft gibt es gar keine Sperre, wenn man kündigt, weil man eben nicht mehr Vollzeit arbeiten kann wegen der Kinderbetreuung. Aber eine Betreuung für das Kind brauchst Du natürlich immer... egal, ob Du Teilzeit arbeitest oder ALG bekommen möchtest, weil Du aktuell keinen Job hast, aber danach suchst. Wenn Du übrigens genau zum Ende der Elternzeit hin kündigen willst, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate! Ansonsten kannst Du auch Deine EZ um 1 Jahr verlängern auf dann 3 Jahre und Dir dann einen Job mit Teilzeit in Elternzeit suchen bzw. vorab bei Deinem aktuellen AG anfragen, ob das bei ihm möglich ist.  


Suomi

Du kannst ALG bekommen, wenn Dein Kind mindestens 15 Stunden pro Woche betreut ist und Du somit arbeiten könntest. Bevor Du kündigst, solltest Du Dich mit der ARGE in Verbindung setzen und das besprechen. Oft gibt es gar keine Sperre, wenn man kündigt, weil man eben nicht mehr Vollzeit arbeiten kann wegen der Kinderbetreuung. Aber eine Betreuung für das Kind brauchst Du natürlich immer... egal, ob Du Teilzeit arbeitest oder ALG bekommen möchtest, weil Du aktuell keinen Job hast, aber danach suchst. Wenn Du übrigens genau zum Ende der Elternzeit hin kündigen willst, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate! Ansonsten kannst Du auch Deine EZ um 1 Jahr verlängern auf dann 3 Jahre und Dir dann einen Job mit Teilzeit in Elternzeit suchen bzw. vorab bei Deinem aktuellen AG anfragen, ob das bei ihm möglich ist.  


Ani123

Was hatten sie denn geplant nach der EZ zu machen? Wieviel Stunden möchten sie arbeiten? Um ALG1 beziehen zu können müssen die mindestens 15 Wochenstunden arbeiten können. Je nachdem wie viele Stunden ihr Kind betreut ist inkl. Fahrweg kann das bei einer Halbtagsbetreuung schwierig werden.  ALG1 gibt es nur in der Höhe wieviel sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In ihrem Fall in TZ.  Haben sie bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich einen Antrag auf TZ in EZ gestellt? Wenn nein sollten sie das machen unter Angabe der Wochenstunden und Wunscharbeitszeiten. Eine Ablehnung geht nur aus betrieblichen Gründen und muss vom Arbeitgeber begründet werden. Meldet sich ihr Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen gilt der Antrag automatisch als genehmigt.  Sie können auch TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein. Dafür benötigen sie die Zustimmung ihres Arbeitgebers,  was möglich sein sollte, wenn er ihnen kein TZ in EZ anbieten kann.  Um TZ in EZ arbeiten zu können müssen sie Ihre EZ verlängern. Das können Sie im gleichen Schreiben machen wo sie TZ in EZ beantragen. Zuerst die EZ verlängern (Arbeitgeber kann das nicht ablehnen, weil sie in der ersten Meldung zwei Jahre EZ genommen haben) und dann TZ in EZ beantragen. Sie sollten es mit Nachweis per Post zu ihm schicken damit sie nachweisen können, dass es angekommen ist und die Frist eingehalten wird. (Am besten mit Einschreiben Einwurf.)  Denken sie an die Frist von 7 Wochen.  Wenn sie keine EZ verlängern und wieder VZ arbeiten möchten, dann muss ihr Kind entsprechend betreut sein. Ob das zu dem Zeitpunkt möglich ist müssen die organisieren, denn Kinderbetreuung ist Privatsache.  Wenn Sie keine EZ verlängern und Vollzeit nicht arbeiten können müssen sie kündigen. In dem Fall kann es bei der Agentur für Arbeit eine Sperre von bis zu 3 Monaten geben. Gleiches beim Aufhebungsvertrag. Die Frist zur Kündigung zum letzten Tag der EZ (3 Monate vorher) wäre der 26.11. gewesen und damit vorbei. Ihre Kündigungsfrist gilt jetzt nach Vertrag. Sollten sie diese nicht mehr einhalten und nicht arbeiten können, so bleibt ihnen 1) die Kulanz ihres Arbeitgebers, dass er einer kürzeren Frist zustimmt, 2) ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zustimmt, 3) sie müssen arbeiten wie es im Vertrag steht bis die Kündigung greift. Wenn sie 3 nicht einhalten kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern.  Wenn Arbeitslosigkeit droht, so wie es aktuell aussieht, müssen sie sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Das geht online. Da sie die Frist nicht mehr einhalten können, sollten sie das schnellstmöglich machen.  Sie können sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen welche Möglichkeiten es für sie gibt und welche Sperren es geben könnte. 


SuJam

Wenn man sich in Erziehungszeit befindet muss man sich nicht während dieser Zeit arbeitssuchend melden. Es reicht, wenn man sich am 1. Tag nach Ende der Erziehungszeit meldet. Grund: in Erziehungszeit ist man nicht arbeitssuchend!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich möchte im 5. LM Elternzeit und Eltergeld für 1 Monat pausieren (und in diesem Monat meinen Vollzeit-Resturlaub nehmen da ich anschließend mehrere Jahre Teilzeit in EZ arbeiten möchte). Mein AG muss eine regluläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende einhalten. Da ich aber nur 4-5 Wochen= 1 Monat die Elternzeit unterbreche, ist ei ...

Guten Abend, ich habe am 1. Februar eine neue Anstellung angefangen und gehe davon aus gekündigt zu werden, da es nicht passt. Meine Frage ist, ob ich Arbeitslosengeld bekomme und wonach es berechnet wird. Ich habe am 17.10.2018 meine Tochter geboren und war dann bis Ende Januar 2020 in Elternzeit. Ich habe zum 31.1.20 bei meinem alten Arbeitge ...

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund einer beruflichen Neuorientierung kann mein Mann nur einen Monat Elternzeit nehmen. Kann er dann kein Elterngeld beantragen? Ich habe gelesen, dass er Elterngeld bekommt, dafür dann aber meine Elterngeldmonate um 1 Monat gekürzt werden (was bei uns nicht schlimm wäre, da ich ohnehin kein Jahr Elternzeit nehme ...

Hallo wir kommen aus dem schönen Augsburg. Unser Matteo ist am 30. Juli 2020 geboren. Mein Mann hat im April 2020 1 Monat Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt. Kann er Elterngeld für 1 Monat bekommen? Wenn nicht welche Möglichkeiten haben wir? Frist der Anmeldung beim Arbeitgeber waren 7 Wochen vorher. Kann man nach der Geb ...

Hallo zusammen, Wir erwarten unser erstes Kind und unsere Lokale Elternstelle hat Coronabedingt derzeit leider zu. Folgendes Problem bzw. Frage: Ich (W) plane 2 Jahre Elternzeit, davon im ersten Jahr Basiselterngeld. Mein Mann wird auch die 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach einem Jahr würde ich dann gerne ca. 20 Std wieder anfangen zu arbeite ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich würde gerne meine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit am 07.03.2022 anfangen. Mein Kind wurde am 02.06.2020 geboren. Ich beziehe kein Elterngeld mehr. Unsere Personalabteilung behauptet, ich kann nur zu einem vollendeten Lebensmonat meines Kindes anfangen, also zum 01.03.2022 oder zum 01.04.2022. (Nicht weil es so v ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine 2 jährige Ez, die jetzt in einem Monat endet. Nun bin ich erneut Schwanger geworden. Ich arbeite in der Gastronomie und mein AG weiß schon über die SS bescheid, habe aber noch keinen neuen Vertag unterschrieben. Gilt daher noch mein Alter Vertrag vor der 1.Ss ? Darf ich überhaupt zur Arbeit antreten durch Cor ...

Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v ...

Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede ...

Guten Tag, ich möchte meinen Job wechseln und während der 3monatigen Kündigungsfrist nochmal in Elternzeit gehen für einen Monat. Ist das möglich, verlängert sich die Frist durch den Monat Elternzeit? Wenn ich zum Beispiel bis zum 31.07. kündige, am 01.11. den neuen Job antrete und während des Zeitraums vom 15.09. bis zum 14.10. Elternzeit n ...