Stella0001
Sehr geehrte Frau Bader, Ich würde gerne meine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit am 07.03.2022 anfangen. Mein Kind wurde am 02.06.2020 geboren. Ich beziehe kein Elterngeld mehr. Unsere Personalabteilung behauptet, ich kann nur zu einem vollendeten Lebensmonat meines Kindes anfangen, also zum 01.03.2022 oder zum 01.04.2022. (Nicht weil es so von den Vorgesetzten gewünscht wäre, sondern wegen der allgemeinen Regeln). Mir ist eine solche Regel nicht bekannt. Spricht etwas dagegen, nach gemeinsamer Abspache mit dem AG, mitten im Monat eine TZ in EZ zu beginnen und sich eben nicht an den Lebensmonaten des Kindes zu orientieren? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, dann müssten Sie ja zu einem 02. beginnen. Aber auf Ihre Frage: Zulässig ist alles, man muss sich halt einig sein. Liebe Grüße NB
mellomania
Wenn das nicht an EG geknüpft ist, versteh ich, wie du, die Aussage nicht...
ImvPP
Viele Personalabteilungen mögen generell nur zum 1. (Bzw. 1. und 15.) Verträge beginnen lassen (unabhängig von Teilzeit in Elternzeit). Ist vermutlich einfach einfacher zum Rechnen etc.
luvi
Hallo, Ich glaub der Verwaltungsaufwand ist höher, wenn jemand mitten im Monat anfängt. Aber, die Personalabteilung widerspricht sich ja selbst. Du schreibst, dein Kind ist an einem 2. geboren, und du kannst nur zu vollen Lebensmonaten beginnen. Dann müsste dein erster Arbeitstag ja auch an einem 2. sein, und nicht zu Monatsbeginn. Ich glaube, die verwechseln was wegen dem Bezug von Elterngeld. LG luvi
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