Jana Michaela
Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wieder, wie voher? Oder wird mein Elterngeld anderes berechnet?bzw. Wird es weniger ? Ich werde gerne wieder nur 1 Jahr zu nehmen. Herzlichen Dank
Hallo, ein Beschäftigungsverbot wird ausgestellt, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass die Arbeit gefährden für Mutter und Kind ist. Bei einer normalen Lehrtätigkeit kann ich das nicht erkennen (in der Pandemie galten andere Regeln). Wenn Sie schon mehrere Fehlgeburten hatten, ist dies eher ein Grund für eine Krankschreibung, nicht jedoch für ein Beschäftigungsverbot, denn der Grund ist ja nicht bei der Arbeit zu suchen. Liebe Grüße NB
Succero
BV vereinbaren
Dojii
Das BV stellt dein Dienstherr aus, nachdem er überprüft hat, ob von deiner Arbeit eine Gefahr ausgeht. Das kannst du weder vereinbaren noch beantragen. Ich schätze das letzte BV hast du aufgrund der Pandemie bekommen. Da die Pandemie für beendet erklärt wurde, wird dir dein Dienstherr vermutlich mit dieser Begründung jetzt keines mehr ausstellen. Rechne also damit, dass du trotz Schwangerschaft weiter arbeiten musst.
Jana Michaela
Hallo , es lag nicht an der Pandemie, sondern an dem früheren (5×mal) Verlust des Fötus.
User-1722183313
Hallo Jana, verwechselt du evtl. Embryo mit Fötus? Ansonsten würde ich persönlich erst einmal schauen, ob man nicht heraus finden kann, warum 5 x eine (späte) Fehlgeburt stattfand. Das ist ja auch psychisch sehr belastend und geht wahrscheinlich mit der stillen Geburt und Krankschreibung einher. Alles Gute dir. Davon ab, denke ich aber, dass Fehlgeburten eher eine Krankschreibung als ein BV rechtfertigen.
Jana Michaela
Dankeschön
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