SiegbertSchnösel
Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder voll ein. Nun haben wir jetzt ein positives Testergebnis bekommen, was eigentlich nicht in unsere aktuelle Planung passt. Meine Frau arbeitet in einer Krippe und wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten (ich weiß, das sieht aus, als wäre das geplant aber war es wirklich nicht). Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus? Werden diese 520 Euro oder das "normale" Vollzeitgehalt als Grundlage herangezogen? Vielen Dank schonmal vorab und viele Grüße
Hallo, sie bekommt den Lohn, den sie ohne BV erhalten würde. Liebe Grüße NB
Berlin!
Siebekommt das, was sie bekommen würde, wenn sie nicht schwanger wäre und normal arbeitet. Also das vereinbarte Gehalt für die Vollzeit-Stelle. P.S.: Das leben kann man nicht planen, Kinder kommen, wie sie wollen. Und schwanger werden ist nicht verboten ;-.)
netteKlarinette
Sie bekommt ganz ohne schlechtes Gewissen ihr Vollzeitgehalt, denn sie hat ab Jsnuar ihre Vollzeitarbeitsleistung angeboten. Selbst wenn es geplant wäre, was soll’s? Es ist kein Betrug, beim Einreichen des Elternzeitendes war sie ja noch nicht schwanger.
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