martha47
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wäre meines Wissens ein separater Vertrag. Da ich das Thema insgesamt sehr unübersichtlich finde, habe ich noch Fragen und hoffe, dass Sie mir helfen können. Meine Fragen sind wie folgt: - Bestehen neben dem Kündigungsschutz weitere Vorteile, in Elternzeit statt regulär weiter zu arbeiten - z.B. kurzfristige Stundenreduktion, um auf eventuell geänderte Betreuungssituation einzugehen, oder dergleichen - und gibt es Nachteile? - Darf man über die 30 Stunden hinaus Überstunden machen bzw. darf dies vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn man in Elternzeit ist? - Muss ich den Wechsel in Elternzeit meinem Arbeitgeber gegenüber begründen? - Was wäre außerdem die Frist, die ich einhalten müsste, um bei meinem Arbeitgeben anzumelden, dass ich wieder in Elternzeit wechseln möchte? Vielen Dank für Ihre Auskunft! Virenfrei.www.avast.com
Hallo, es ist besser, TZ in EZ zu arbeiten, denn dann besteht Kündigungsschutz und außerdem bessere Bedingungen, in TZ arbeiten zu können (was bei IHnen ohne Belang ist). Sie haben keinen Anspruch auf EZ, da man sich für die ersten 24 MO. verbindlich mit dem ersten Antrag festlegen muss. Ich würde einen schriftlichen Antrag stellen und schauen, wie der AG reagiert. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Da du nur ein Jahr EZ gemeldet hast, stehen deine Chancen sehr schlecht, denn du legst dich mit der ersten Meldung verbindlich für die ersten zwei Jahre fest. Dein AG müsste explizit einer Verlängerung der EZ zustimmen und ganz ehrlich, warum sollte er das tun?
martha47
Vielen Dank für die Antwort! Viele Grüße!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Ich bin freiwillig privat versichert. So wie es aussieht, werde ich in der Elternzeit auch im ersten Jahr in einigen Monaten projektbezogen für wenige Stunden in der Woche arbeite. Abzüge vom Elterngeld gehen damit einher, das ist klar. Meine Frage aber nun zum Thema Krankenversicherung: Da ich in diesen Monaten mehr als 45 ...
Hallo, Ich befinde mich gerade in Elternzeit bis zum 31.3.2020. Nach einem Jahr Elternzeit werde ich ab dem 1.4.19 wieder Teilzeit arbeiten. Wir haben noch ein Kind geplant. Falls ich Ende dieses Jahres schwanger werde und ein Berufsverbot erhalte, bekomm ich dann ab dem 1.4.20 wieder mein Vollzeitgehalt? Mein Teilzeitvertrag gilt ja nur bis ...
Mein Mann möchte 4 Monate Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 15 Stunden in Teilzeit arbeiten. Kann er in diesem Zeitraum auch Urlaub nehmen?
Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten: Muss mein Arbeitgeber meinem Wunsch nach Teilzeitarbeit in der Elternzeit entsprechen oder kann er diesen ablehnen? Bevor ich in Mutterschutz ging, habe ich mehrfach das Gespräch mit meiner Chefin gesucht und meine Absicht nach der Babypause vorübergehend in Teilzeit z ...
Hallo, plane 2 Jahre Elternzeit zu beantragen. Ich möchte mir das Elterngeld innerhalb des ersten Jahres komplett auszahlen lassen. Frage 1: Ist es richtig, dass ich im 2. Elternzeitjahr mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen könnte ohne dass mir das Elterngeld, welches ich im 1. Jahr erhalten habe, gekürzt wird? Frage ...
Hallo Frau Bader, unser Sohn wurde vor 3 Wochen geboren und ich möchte nun meine Elterngeld beantragen. Hier sitze ich nun über der Bestätigung meines Arbeitgebers. Ich beantrage basis Elterngeld für 1 Jahr. Meine elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber für 2 Jahre beantragt mit dem Zusatz, das ich im 2 Jahr beabsichtige mit geringere Arb ...
Hallo! Ich arbeite seit 11 Jahren bei meinem Arbeitgeber und habe bereits zwei Elternzeiten (bei zwei Kindern) hinter mir. Wie auch diesmal beim 3. Kind habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und kehre nach einem Jahr in Teilzeit mit 30 h zurück. Bisher habe ich beim Wiedereinstieg in Teilzeit während der Elternzeit meinen vorherigen Bruttolohn ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz