Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnansprüche in Elternzeit bei Teilzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnansprüche in Elternzeit bei Teilzeitarbeit

MimmlerHanf

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Hallo! Ich arbeite seit 11 Jahren bei meinem Arbeitgeber und habe bereits zwei Elternzeiten (bei zwei Kindern) hinter mir. Wie auch diesmal beim 3. Kind habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und kehre nach einem Jahr in Teilzeit mit 30 h zurück. Bisher habe ich beim Wiedereinstieg in Teilzeit während der Elternzeit meinen vorherigen Bruttolohn + Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung) bekommen - hier war es egal ob ich Teamleiterin war oder nicht. Bis zu meiner aktuellen Elternzeit war ich als Teamleiterin im Marketing tätig. Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Vorstand und es wurde umstrukturiert; meinen Teamleiterposten gibt es nicht mehr. Man hat mir nun (beginnend mit dem Wiedereintritt in Teilzeit/Elternzeit ab 08/2021) eine andere Position in der Personalabteilung (Personalmarketing, Bewerbermanagement, etc.) angeboten; diesbezüglich soll mein bisheriger Vertrag angepasst werden. Laut Aussage vom Arbeitgeber bleibt das Gehalt wie gehabt, jedoch soll ich keinen Dienstwagen mehr bekommen. Als Anmerkung dazu: Den Wagen hatte ich 2013 als Anreiz zur Position als Datenschutzbeauftragte bekommen. (Das bin ich bereits seit 08/2019 nicht mehr). Dokumentiert ist dies nicht. Aus Sicht der Firma hatte ich diesen in meiner Funktion als Teamleiterin (TL) und steht mir nicht mehr zu. In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Es gibt aber eine unterzeichnete Dienstwagenüberlassungsvereinbarung in welcher jedoch kein Widerrufsgrund wegen Hierarchie- oder Positionswechsel oder eine einseitige Widerrufsklausel vermerkt ist. Die Position - welche grundsätzlich nicht gleichwertig zu meiner vorherigen Position ist - könnte ich mir grundsätzlich vorstellen. Dies habe ich meinem Arbeitgeber (AG) auch so mitgeteilt. Nun habe ich nochmal nachgefragt, was mit dem Dienstwagen bzw. einem finanziellen Ausgleich ist. Laut AG habe ich keine Chance auf den Wagen weil ich ja keine TL mehr bin und daher gibt es auch keinen finanziellen Ausgleich. Laut meinen Recherchen sehe ich es so, dass ich in/nach meiner Elternzeit nicht schlechter gestellt werden kann als vorher; auch sehe ich keine arbeitsvertragsrechtliche Grundlage für den Entzug des Dienstwagens. Was halten Sie davon? Was kann ich Ihrer Meinung für weitere Schritte unternehmen? Ein Vertragsentwurf bzw. eine Änderung zum bisherigen Arbeitsvertrag liegt mir noch nicht vor. Haben Sie vielen Dank vorab! Mimmler


KielSprotte

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Den langen Text wird Frau Bader vermutlich nicht lesen. Versuche es noch einmal kurz und knapp zu formulieren.


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