Frage: Feiertage bei Teilzeitarbeit

Ich habe eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte 4-Tage-Woche, um meine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu erbringen. Heute erfuhr ich, daß mir - und wohl allen Teilzeitkräften, dir nicht alle Wochentage arbeiten - für jeden Feiertag, der in die 4 Tage fällt, Unterstunden berechnet werden. (Keine Ahnung, ob ich Überstunden für Feiertage an meinem freien Tag bekomme.) Ist das eine übliche Regelung? Urlaubstage erhalte ich anteilig. Ich muß also für Feiertage innerhalb der vier Tage keinen Urlaubstag einreichen. Wenn ich meine Arbeitszeit anders als diese 4 Tage einteile (zB in einer Woche einen anderen Tag freinehmen möchte als sonst), muß ich das mit der Vorgesetzten absprechen. Es wird bei Einstellungen zT darauf geachtet, daß bestimmte Tage abgedeckt sind. Es ist also keine komplett freie Arbeitszeit-Wahl unter der Woche. Falls die Regelung trotzdem so rechtens ist: Muß sie dem Arbeitnehmer irgendwann mitgeteilt werden? Oder darf der Arbeitgwber sie stillschweigend voraussetzen? (Das Arbeitsverhältnis besteht seit einem knappen Jahr.) Und was passiert bei Krankheitstagen? Bekomme ich da auch Unterstunden, wenn ich zB 2 von 4 Tagen fehle? Spielt eine Rolle, für wie viele Tage ich krank geschrieben bin - also wenn auch für den "freien" Tag, entfallen dann die Unterstunden? (Ich habe bisher meist freiwillig auf die Krankschreibung für den freien Tag verzichtet, weil vermeintlich ohne Konsequenz. Kann man so etwas ggf. nachreichen?) Wäre super, falls Antworten von Foristen angeben, ob es um solide Rechtskenntnis oder eine bloße Einschätzung geht. Denn falls ich etwas ansprechen / ändern möchte, werde ich wohl solide Fakten und letztlich Rechtsnormen oder Urteile brauchen... :-(

von auf der Reise am 19.06.2023, 16:35



Antwort auf: Feiertage bei Teilzeitarbeit

Hallo, wesentlich ist, was im Vertrag steht. Wenn dort feste Tage geregelt sind, zählen auch die Feiertage. Sonst nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2023



Antwort auf: Feiertage bei Teilzeitarbeit

Wenn sie wechselnde Arbeitstage haben kann ihr AG die 4 Tage so legen, dass diese nicht auf einen Feiertag fallen. Sollte das nicht möglich sein kann er keine Minusstunden anrechnen. Bei 4 festen Arbeitstagen ist es so, dass wenn ein Feiertag darauf fällt und ihr Betrieb geschlossen hat haben sie da frei. Minusstunden darf ihr AG ihnen dafür nicht geben. Gleiches gilt bei Krankheitstagen. Fällt dieser auf einen der festen Arbeitstage bzw. geplanten Arbeitstage und sie haben eine Krankschreibung dafür, darf der AG ihnen keine Minusstunden geben. Er darf nicht bei wechselnden Arbeitstagen ihre Arbeitstage wegen Krankheit ändern, außer sie stimmen zu. Wie ist die Regelung in ihrem Betrieb? Ab wann wird eine Krankschreibung benötigt? Wenn z. B. erst ab dem 3. Tag darf der AG ihnen keine Minusstunden anrechnen, wenn sie 2 Tage ohne Krankschreibung fehlen. Wenn ab dem 1. Tag und sie reichen keine an ist es die Kulanz drs AG sie dafür nicht abzumahnen bzw. bei mehreren Abmahnungen zu kündigen, sondern nur Minusstunden anzurechnen. Was steht zu Feiertagen und Krankheit im Vertrag? Gibt es evtl. eine Klausel die auf eine Betriebsvereinbarung hinweist? Wenn ja kann dort was zu den Themen stehen. Und sollte das so sein und dort z. B. drin stehen, dass es Minusstunden bei Feiertagen gibt haben sie dem mit ihrer Unterschrift auf dem Vertrag zugestimmt. Denn sie hätten die Betriebsvereinbarung vor Unterschrift einfordern können und somit lesen können.

von Ani123 am 20.06.2023, 00:04



Antwort auf: Feiertage bei Teilzeitarbeit

Hallo "auf der Reise", die entscheidende Frage ist: Was steht in DEINEM Arbeitsvertrag? Bei einer Kollegin stand: 1 Tag / 6 Stunden pro Woche. Sie selbst hatte sich den Dienstag als Arbeitstag ausgesucht. Nach 8 Wochen fiel "ihr" Arbeitstag auf einen Feiertag. Die Antwort der Personalabteilung war: Sie müssen einen Tag in der Woche arbeiten. Wenn dann ein Feiertag ist und Sie ihre Arbeitsleistung nicht nach kommen können, müssen Sie diese Montags oder ab Mittwochs in dieser Woche leisten. Hilft dir im Augenblick wenig, ich habe daraus gelernt und in meinem Teilzeitvertag steht: 3 Tage à 5 Std. / Mo/Mi/Do Ich habe darauf bestanden, das es so angegeben wird. Eben aus diesem Grund. Ist Montags ein Feiertag, was in den letzten zwei Monaten häufig war, dann hatte ich genauso frei wie die Vollzeitkräfte und habe mein Stundensaldo gutgeschrieben bekommen. Krankmeldungen hole ich mir für alle Tage in der Woche. Also wenn ich Mittwochs zum Arzt muss und dann Mittwochs krankgeschrieben werde, dann lass ich mir diese bis Freitags ausstellen. Hat ja keinen Nachteil.

von BenLau2021 am 20.06.2023, 14:01



Antwort auf: Feiertage bei Teilzeitarbeit

Danke für die Antworten! Bei Feiertagen (und vielleicht Krankheitstagen?) wird nicht der komplette Tag als Unterstunden berechnet. Sondern die Wochenarbeitszeit wird durch 5 potentielle Arbeitstage geteilt, also zB (rechnet sich leichter ;-)) 20 Wochenarbeitsstunden durch 5 Arbeitstage. Dann müßten also jeden Arbeitstag 4 Stunden gearbeitet werden. Tatsächlich arbeite ich aber nur 4 Tage, also in dem Beispiel je 5 Stunden. Wenn ich also wegen Feiertag nur 3 Tage arbeite = 15 Stunden, die Woche aber "nur" einen Feiertag hat (d.h. 4x4 Stunden = 16 Stunden gearbeitet werden müßten), dann wird mir 1 Unterstunde berechnet, weil ja 16 - 15 = 1 Stunde zu wenig gearbeitet. (Zu Krankschreibungen habe ich schon unterschiedliche Meinungen gehört. Es könne bei der Krankenkasse Probleme machen, wenn da vermeintlich mehr Tage krankgeschrieben werden, als dann freigenommen wird - dann rutsche man womöglich schneller ins Krankengeld, wenn man denn wirklich so oft krank sei. Oder: Das mache auf den Arbeitgeber einen besseren Eindruck, wenn man ggf. noch einen weiteren Tag krankgeschrieben ist, auch wenn man den gar nicht arbeitet. Ist vermutlich alles Unsinn, aber jedenfalls habe ich nicht immer die volle Woche AU verlangt.)

von auf der Reise am 20.06.2023, 23:38



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