Alice-nichtimWunderland
Guten Morgen, Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt mit der Option, im zweiten Jahr Teilzeit zu arbeiten mit ca 8 bis 10 Stunden. Gestern bekam ich einen Anruf der Personalabteilung, dass Teilzeitarbeit während der Elternzeit nur in einem zeitlichen Korridor von mindestens 15 Stunden, bis 30 Stunden möglich sei. Stimmt das? Ich finde nichts zu dieser 15 Stunden Untergrenze. Viele Grüße Alice
Hallo, man hat einen Anspruch auf 15-30 Std. Die Parteien können sich einvernehmlich auch anders einigen Liebe Grüße NB
cube
TZ fängt ab 15 Std. an und geht bis 30 Std.- die Personalabteilung hat Recht.
SumSum076
§ 15 Absatz 7 BEEG: (7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: .... "3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden," .... Eine "Soll-Bestimmung", AN und AG könnten zusammen aber auch weniger Stunden vereinbaren, aber danach sieht es hier ja nicht aus. Gruß Sabine
Kristiiin
Wenn Sie "nur" 8-10 h pro Woche arbeiten möchten wäre ja 450,-€ Basis auch sinnvoller bzw. je nach Stundenlohn wäre es "automatisch" ein Minijob. Sehe keinen Grund weshalb Ihr AG einen Einstieg als Minijobberin verwähren sollte. Ansonsten siehe meine Vorrednerinnen.
sternenfee75
Weniger geht auch, wenn der AG mitmacht, ich arbeite auch nur 7Std/ Woche bzw. jedes 2 We. Und das ganz normal als Teilzeit( verdiene trotz Abzüge noch deutlich mehr als bei einem Minijob)
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