Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich bei Elterngeld plus und Teilzeitarbeit Resturlaub einsetzen?

Frage: Kann ich bei Elterngeld plus und Teilzeitarbeit Resturlaub einsetzen?

Blockchef

Beitrag melden

Hallo, ich plane gerade meine Elternzeit und habe eine Frage zum Elterngeld. Ich beabsichtige zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und dabei Elterngeld Plus zu wählen. Dabei möchte ich im Anschluss der Mutterschutzfrist bis zum Ende der Elternzeit zwei volle Tage in der Woche arbeiten (16 Stunden). Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich bei Elterngeld plus bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen ohne Abzüge vom Elterngeld zu haben. Was in meinem Fall bis zu 18 Stunden wären und ich somit mit den 16 Stunden noch im Rahmen liege. Jetzt zu meiner Frage. Ich habe noch 15 Tage alten Urlaub aus meiner jetzigen Vollzeitstelle. Den würde ich gerne direkt nach der Mutterschutzfrist nehmen, so dass ich die ersten knappen 2 Monate quasi nicht arbeiten muss und dafür die zwei Tage Urlaub in der Woche vom AG bezahlt bekomme. Lt. der Elterngeldstelle ist dies nicht möglich. Ich könne den Urlaub entweder vor meiner Mutterschutzfrist oder im Anschluss der Elternzeit nehmen, ansonsten müsse ich das erhaltene Elterngeld zurückzahlen. Was ich aber nicht verstehe. Ob ich jetzt zwei Tage arbeite oder dafür Urlaub einsetze, dürfte doch keine Rolle spielen, da ich deswegen monatlich ja nicht über die Hinzuverdienstgrenze komme. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich habe eines noch nicht verstanden (bitte Frage mit Zusatzinfo neu stellen): Nehmen Sie den VZ-Urlaub auf TZ verteilt oder in VZ? Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Ich glaube auch, die Elterngeldstelle hat dich falsch verstanden, oder einen Denkfehler. Ob du jetzt nur zwei Tage die Woche voll arbeitest und bezahlt wirst, oder eben Urlaub aus Vollzeit für diese beiden Tage nutzt macht sowohl von den Wochenstunden als auch von dem Monatslohn keinen Unterschied (solange du in Teilzeit und Vollzeit das gleiche Geld "pro Tag" verdienst).


KielSprotte

Beitrag melden

Das Problem ist, dass du ja einen zweiten Vertrag schließt über die TZ-Stelle in EZ, während dein VZ-Vertrag ruhend gestellt ist. Das sind zwei verschiedene Vertragsverhältnisse, die nicht miteinander vermischt werden können. Das bedeutet, dass dein Urlaub aus dem VZ Job für die Dauer der EZ eingefroren ist. Für die TZ-Stelle erwirbst du dann einen eigenen Urlaubsanspruch. Ich kann mir denken, dass die EG-Stelle eine Gewährung von Urlaub aus VZ dann irgendwie gegenrechnet, weil es Leistungen aus dem eigentlich ruhenden Vertrag sind...?!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, nach Ende meines Erziehungsurlaubs (03.07.2001) möchte ich gerne bei meinem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit (4 Stunden) arbeiten. Den Antrag hierfür habe ich fristgerecht Anfang März gestellt. Gestern erhielt ich einen Teilzeitvertrag. Es handelt sich aber nicht um eine Ergänzung zu meinem bestehenden Arbeitsvertrag ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...