Blockchef
Hallo, ich plane gerade meine Elternzeit und habe eine Frage zum Elterngeld. Ich beabsichtige zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und dabei Elterngeld Plus zu wählen. Dabei möchte ich im Anschluss der Mutterschutzfrist bis zum Ende der Elternzeit zwei volle Tage in der Woche arbeiten (16 Stunden). Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich bei Elterngeld plus bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen ohne Abzüge vom Elterngeld zu haben. Was in meinem Fall bis zu 18 Stunden wären und ich somit mit den 16 Stunden noch im Rahmen liege. Jetzt zu meiner Frage. Ich habe noch 15 Tage alten Urlaub aus meiner jetzigen Vollzeitstelle. Den würde ich gerne direkt nach der Mutterschutzfrist nehmen, so dass ich die ersten knappen 2 Monate quasi nicht arbeiten muss und dafür die zwei Tage Urlaub in der Woche vom AG bezahlt bekomme. Lt. der Elterngeldstelle ist dies nicht möglich. Ich könne den Urlaub entweder vor meiner Mutterschutzfrist oder im Anschluss der Elternzeit nehmen, ansonsten müsse ich das erhaltene Elterngeld zurückzahlen. Was ich aber nicht verstehe. Ob ich jetzt zwei Tage arbeite oder dafür Urlaub einsetze, dürfte doch keine Rolle spielen, da ich deswegen monatlich ja nicht über die Hinzuverdienstgrenze komme. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, ich habe eines noch nicht verstanden (bitte Frage mit Zusatzinfo neu stellen): Nehmen Sie den VZ-Urlaub auf TZ verteilt oder in VZ? Liebe Grüße NB
Dojii
Ich glaube auch, die Elterngeldstelle hat dich falsch verstanden, oder einen Denkfehler. Ob du jetzt nur zwei Tage die Woche voll arbeitest und bezahlt wirst, oder eben Urlaub aus Vollzeit für diese beiden Tage nutzt macht sowohl von den Wochenstunden als auch von dem Monatslohn keinen Unterschied (solange du in Teilzeit und Vollzeit das gleiche Geld "pro Tag" verdienst).
KielSprotte
Das Problem ist, dass du ja einen zweiten Vertrag schließt über die TZ-Stelle in EZ, während dein VZ-Vertrag ruhend gestellt ist. Das sind zwei verschiedene Vertragsverhältnisse, die nicht miteinander vermischt werden können. Das bedeutet, dass dein Urlaub aus dem VZ Job für die Dauer der EZ eingefroren ist. Für die TZ-Stelle erwirbst du dann einen eigenen Urlaubsanspruch. Ich kann mir denken, dass die EG-Stelle eine Gewährung von Urlaub aus VZ dann irgendwie gegenrechnet, weil es Leistungen aus dem eigentlich ruhenden Vertrag sind...?!
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