Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub Vergütung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub Vergütung

Tat.jana

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Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun meinen Resturlaub von 2023 nehme, wird dieser doch mit dem Lohn für die 25 Stunden / Woche vergütet ? Da der Anspruch ja aus dem Jahr ist in dem ich 25 Stunden gearbeitet habe, oder? Oder darf mein AG mich dann für die 30 Tage Restaurlaub aus 2023 mit nur dem Gehalt für 15 Stunden / Woche entlohnen? Dankeschön im Vorraus und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss den TZ-Urlaub und den VZ-Urlaub trennen - sie sind jeweils in der entsprechenden VZ/ TZ zu nehmen/ zu entlohnen. Den VZ-Urlaub von vor der EZ können Sie nach der EZ nehmen. Liebe Grüße NB  


Ani123

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Der Anspruch des Resturlaubs aus 2023 bleibt bis nach der EZ bestehen. Während sie in EZ arbeiten ruht dieser.  Sollten sie ihn nehmen möchten müssen sie mir ihrem Arbeitgeber absprechen, wie das möglich ist. Eine Variante wäre z. B. die EZ für die Zeit des Resturlaubes aus 2023 zu unterbrechen. Das ist allerdings nur mit Zustimmung ihres Arbeitsgebers möglich. 


Tat.jana

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Danke für die Info. verstehe ich das richtig, dass ich den 'Resturlaub 2023' aus der 25 Stunden Stelle erst wieder nehmen darf, wenn meine Elternzeit vorbei ist? Also wenn ich bis Dezember 2026 Teilzeit in Elternzeit arbeite darf ich meinen Resturlaub erst ab Dezember 2026 nehmen? Was ist denn, wenn ich vorher kündige, zum Beispiel zu Ende Juli 2026 -also vor Ende der Elternzeit- hab ich Anspruch darauf meinen Resturlaub 2023 dann noch vorher zu nehmen? Und wird dieser dann entsprechend entlohnt?


JoMiNa

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Wenn du kündigst und noch Urlaub übrig hast, den du nicht mehr nehmen kannst, wird der Urlaub normalerweise ausgezahlt. Um den Urlaub von vor der Elternzeit zu nehmen, musst du zu den gleichen Konditionen eingestellt sein wie während der Zeit, in der du die Uraubsansprüche erworben hast. Du könntest zum Beispiel deinen Arbeitgeber bitten, dass er direkt nach der Elternzeit erstmal einen 25 Stunden Vertrag gibt, du in der Zeit den Urlaub abbaust und erst wenn dieser zu Ende ist, der Vertrag auf 15 Stunden geändert wird. Das geht natürlich nur einvernehmlich und du musst aufpassen, dass dein AG dich für die komplette Zeit in Elternzeit meldet. Also alles etwas kompliziert, aber im Prinzip zu deinem Vorteil. Während der EZ erwirbst du ja neue Urlaubsansprüche und diese kannst du dann in EZ nehmen.


Tat.jana

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Danke dir.  Oh okay, das hab ich mir anders vorgestellt  🫠  Weisst du/jmd anders, ob sonst die Möglichkeit besteht, dass ich den Resturlaub nehme und dieser mit den 15 Stunden /Woche verrechnet wird, aber meine Resturlaubstage dementsprechend angepasst wird. Also bei 25 H/Woche hat ein Urlaubtag einen durchschnittlichen Wert von 5 Stunden pro Tag. Bei 15 Stunden hab ich durchschnittlich 3 Stunden pro Tag. Dann würde ich anstatt 30 Tage Urlaub 50 Tage Urlaub haben, diese würden aber mit dem niedrigeren Gehalt entlohnt. 


JoMiNa

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Ob es theoretisch geht, weiß ich nicht. Aber ich gehe stark davon aus, dass du keinen Anspruch darauf hast. Und ob dein AG mit deinem Vorschlag einverstanden wäre, kann hier niemand wissen. Meist ist es für den AG nicht besonders attraktiv, eine Arbeitnehmerin zu haben, die nur so selten verfügbar ist. Aber eine Bekannte von mir hat es so ähnlich gemacht, wobei ich nicht weiß, ob es bei ihr Resturlaub oder Überstundenabbau aus der Zeit vor der EZ war. Daher solltest du das am direkt bei der Personalableitung fragen.


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