AO85
Hallo, ich hatte bis zum 31.08.2022 Elternzeit. Ab dem 06.10.2022 gehe ich wieder arbeiten. Der Zeitraum dazwischen ist Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot Ich habe einen Antrag auf befristete Stundenreduzierung 40 auf 30 gestellt. Dieser wurde ab 01.09.2022 genehmigt. Nun wurde mein alter Resturlaub im September auf Basis der 30 Stunden vergütet. Muss der Urlaub nicht auf 40h Basis vergütet werden, weil er in dem Zeitraum entstanden ist? Gibt es dazu einen speziellen Gesetztestext den ich meinem AG vorlegen kann (insofern ich Recht habe)? Vielen Dank. MfG
Hallo, die Arbeitszeitreduzierung muss doch ab Oktober greifen. Sonst bleibt Urlaub bestehen/ die Sache ist unsauber geregelt. VZ-Urlaub muss in VZ gewährt werden. Liebe Grüße NB
Anna198
Ja du hast Recht, Urlaub aus VZ muss auch VZ vergütet werden, 17 BEEG. Handhaben viele AG leider falsch (manche aus Unwissenheit, manche absichtlich), ich musste mich ein halbes Jahr dafür einsetzen,Verweis auf den Paragraphen hat bei mir nicht gereicht. Es gibt ein Gesetzesurteil aus dem Jahr 2015, ist europaweit gültig.
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