Zaubermaus2011
Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 2010 aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen(ich bin Flugbegleiterin).Im März 2011 kam mein Sohn zur Welt u ich habe bis März 2012 Elternzeit genommen.Nach einem ziemlich Kampf konnte ich meinen Resturlaub aus 2010(20 Tage) nach meiner Elternzeit Ende März/Anfang April nehmen. Der Urlaub stammt aus meiner Vollzeitbeschäftigung.Dieses Jahr fliege ich nur Teilzeit mit der Hälfte an Stunden.Jetzt wurde mir der Urlaub auch mit dem Tagessatz einer Teilzeitbeschäftigung vergütet,aber er kommt doch aus der Vollzeitbeschäftigung?!Ist das richtig?Meine Personalabteilung meinte die Herkunft des Urlaubs wäre unerheblich. Es wäre toll wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Vielen Dank u Grüsse
Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
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