Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Elternzeit

Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Mara2023

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und meiner Vorgesetzten informiert, ob ich im Anschluss an meine Elternzeit (diese endet Anfang Januar 2025) zunächst meinen Resturlaub nehmen kann indem ich von 100% auf 25% reduziere um die Zeit noch etwas zu überbrücken bis mein Sohn einen Kindergartenplatz hat. Laut meiner Personalreferentin habe ich 23 Tage Resturlaub und laut meiner Vorgesetzten reduziert dieser sich automatisch sobald ich auf 25% reduziere, also müsste ich trotzdem direkt nach meiner Elternzeit arbeiten gehen und hätte deutlich weniger Urlaubstage. Meines Erachtens ist es doch aber so, dass mein Resturlaub noch den "Wert" der Vollzeitstelle hat und diesen Wert auch behält. Also 1 Urlaubstag wären dann 7 Stunden und bei 23 Tagen habe ich dann ausgerechnet wären es 161 Urlaubsstunden. Würde ich mit 25% einsteigen, war ich der Meinung, ich könnte mit meinem Resturlaub noch ca. 4 Monate überbrücken bevor ich tatsächlich wieder arbeiten müsste. Tatsächlich kenne ich dies so von meinem früheren Arbeitgeber, wo zunächst fast alle Mütter zuerst monatelang ihren Resturlaub verbraucht haben, bis sie tatsächlich wieder "aktiv" gearbeitet haben.  Können Sie mir weiterhelfen? Vielen lieben Dank! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  Vollzeiturlaub soll in Vollzeit genommen werden. Er kann ansonsten im Drei-Satz heruntergerechnet werden. Liebe Grüße  NB


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