yashen
Guten Tag Frau Bader, Ich hoffe ich bin bei ihnen richtig. Ich erwarte nächstes Jahr meine Zwillinge (ET 07.05.22). Aktuell bin ich noch bis 23.03.22 in Elternzeit für unser erstes Kind (EG+). Ab 26.03.22 beginnt mein Mutterschutz für die Zwillis. Mein Plan ist es bei den beiden das Basiselterngeld zu beziehen, und anschließend die Partnerschaftsmonate zu nehmen gemeinsam mit meinem Mann, man bekäme ja 4 Monate zusätzlich bei EG+ wenn beide in Teilzeit gehen. Das einzige was ich wissen müsste ist, muss man die 24 bis 30 Stunden in der Woche oder im Monat absolvieren? Gibt es eine mindeststundenzahl für den Monat? Bei uns wäre höchstens möglich das ich zwei Wochen im Monat arbeite und zwei Wochen im Monat mein Mann, da es keine halbtagsangebote gibt in beiden Firmen. Vielleicht können sie mir da ja helfen. Vielen Dank!
Hallo, im §4b BEEG steht: Wenn beide Elternteile 1. nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und 2. .... hat jeder Elternteil für diesen Lebensmonat Anspruch auf einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus). Liebe Grüße NB
Dojii
Die Stundenzahl muss im Wochendurchschnitt des Lebensmonat gehalten werden. Wenn ihr also in einer Woche zu wenig oder zu viel arbeitet, müsst ihr das im selben (!) Monat noch ausgleichen. Auf den gesamten Lebensmonat gesehen müsst ihr bei 28 Tagen im Lebensmonat mindestens 96 Stunden und maximal 128 Stunden bei 29 Tagen mindestens 99 Stunden und maximal 133 Stunden bei 30 Tagen mindestens 102 Stunden und maximal 138 Stunden bei 31 Tagen mindestens 106 Stunden und maximal 142 Stunden arbeiten, damit ihr die PB-Monate bekommen könnt.
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