kirschlabello
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan noch bis November in Elternzeit (3 Jahre) für meine Tochter. Seit Mai letzten Jahres arbeite ich für 25 Stunden in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber, natürlich mit Zustimmung meines alten Arbeitgebers (der hatte damals keine passende Teilzeitstelle für mich). Jetzt bin ich wieder schwanger und bekomme das 2. Kind noch innerhalb der Elternzeit für Kind 1. 1) Wie läuft das dann mit meinen beiden (unbefristeten) Arbeitsverträgen? Ist es richtig, dass ich als Mehrfachbeschäftigte angesehen werde und ich bei beiden Arbeitgebern Elternzeit anmelden kann? Oder erlischt mein Teilzeitvertrag (unbefristet) mit Beendigung der Elternzeit 1? 2) Bekomme ich vom Arbeitgeber (von welchem??) Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Kirschi
Hallo, Vertrag 2 ist ja auf die EZ befristet. Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ - und damit beenden Sie Vertrag 2. Also nur bei Arbeitgeber 1. Und von dem bekommen Sie den Zuschuss zum MG Liebe Grüße NB
kirschlabello
Ok vielen Dank für Ihre Antwort! Da hätte ich gleich noch eine letzte Nachfrage: In welcher Höhe zahlt der AG 1 dann den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Die Differenz auf mein Teilzeiteinkommen beim anderen AG oder die Differenz auf mein Vollzeitgehalt vor der Geburt bei AG 1?
sebiotec
Hallo zusammen, genau diese Frage habe ich nun auch (gleicher Fall). Kann dies beantwortet werden? Dies ist ein ziemlich spezielle Fall. Was würde passieren, wenn man EZ1 weiterlaufen lässt? Zahlt dann AG2 den Zuschuss? Viele Grüße
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