Fynn89
Guten Morgen, im Dezember 2018 bekomme ich mein Baby. Bis zum Mutterschutz arbeite ich Vollzeit. Nach dem Mutterschutz werde ich in Teilzeit (15 Stunden) arbeiten und Elterngeld Plus beziehen für 2 Jahre (bis November 2020). Möglicherweise möchten wir nach unserem Dezember-Baby noch ein weiteres Kind, möglichst im kurzem Abstand. Angenommen, das weitere Kind wird vor November 2020 geboren. Bekomme ich dann das Elterngeld Plus vom Dezember-Baby 2018 in selber Höhe nochmal für zwei Jahre? Oder wird mein niedriges Teilzeitgehalt während des Elterngeld-Plus-Bezuges für das 2020-Baby herangezogen? Vielen Dank vorab für Ihre Mühe und viele Grüße
Hallo, dda wir beide weder wissen, wann tatsächlich ein weiteres Kind geboren wird noch wie dann die Rechtslage ist kann ich dazu leider gar nicht sagen. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn es rechtlich so bleibt wie jetzt, dann ist alles möglich zwischen dem EG was du beim ersten Kind bekommst und Mindestsatz. Aktuell werden längstens 14 Monate EG beim zweiten mit berücksichtigt, die Differenz auf die bis zu 22 Monate gehen dann mit 0 € bzw Teilzeitgehalt in die Berechnung für das zweite Elterngeld. Planen würde ich damit sicherlich nicht wenn nicht mal das erste Kind auf der Welt ist.
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