Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 1 Jahr und wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld 1 Jahr und wieder schwanger

Janine341

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Ich habe am 16.01.2021 mein erstes Kind bekommen. Wenn ich im Dezember wieder schwanger werden würde, würde ich dann das volle Elterngeld beim zweiten Kind bekommen? Ich bin bis Januar 2022 in Elternzeit. Ich habe vor der ersten Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet und würde dann ja ab Januar 2022 wieder Vollzeit arbeiten gehen bis ich dann in Mutterschutz wäre.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG und Eg (bis zum 14 Lebensmonat) werden ausgeklammert. Wenn Sie also im Dezember 2021 schwanger werden u ab Januar VZ arbeiten, bekommen Sie das volle EG. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, um das gleiche EG zu bekommen, dürften die Kinder max. 14/15 Monate auseinander sein, oder du müsstest vor dem neuen Muschu wieder 12 Monate VZ arbeiten. Es gelten wieder die Monate vor Muschu, EZ wird max. 14 Monate ausgeklammert.


luvi

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Hallo, Wenn du ab Januar 2022 wieder Vollzeit arbeitest bekommst du das volle Elterngeld, sogar etwas mehr als jetzt wegen dem Geschwisterbonus. LG luvi


Minimäuschen

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Sofern du in jedem Monat deiner Elternzeit Elterngeld bezogen hast, würdest du den vollen Betrag plus Geschwisterbonus erhalten. Bis zum 14. Lebensmonat kannst du die Elterngeldmonate schließlich aus dem Bemessungszeitraum ausklammern. Die folgenden Monate in Vollzeit werden dann wieder ganz normal angerechnet.


Mitglied inaktiv

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Kielsprotte du hast sicher über lesen Kind 1 ist in 1/21 geboren. Monat mit Elterngeld ist jeder Monat in 2021 Danach zählt das Vollzeit Gehalt bis neuen Mutterschutz Zzgl Geschwisterbonus Fue Ein in 2022 geborenes 2 Kind gibt das gleiche EG wie Kind 1 zzgl Bonus


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