Berechnung Mutterschutzgeld / davor noch „alte Elternzeit“

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschutzgeld / davor noch „alte Elternzeit“

Hallo Fr. Bader, Ich befinde mich noch in der 3 jährigem Elternzeit meines ersten Kindes! Diese geht offiziell bis Anfang Februar! Da meine neue Mutterschutzzeit Mitte Januar beginnt habe ich die alte Elternzeit vorzeitig gekündigt! Während der Elternzeit hatte ich eine 40% stelle ... davor 100% Somit habe ich ja nach der Kündigung der Elternzeit wieder meine 100% Stelle im Mutterschutz! Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich dann in meiner neuen Mutterschutzzeit das Geld meiner 100% Stelle bekomme! Da aber die letzten drei Monate in die Berechnung fließen kann ich von dem 100% gar nicht profitieren. Ist das richtig so? Kann ich es irgendwie umgehen damit ich etwas mehr Geld bekomme? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen Mit freundlichen Grüßen Melonee

von Melonee am 29.12.2017, 12:19



Antwort auf: Berechnung Mutterschutzgeld / davor noch „alte Elternzeit“

Hallo, Sie bekommen die 100 %. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: Berechnung Mutterschutzgeld / davor noch „alte Elternzeit“

Da muss du nichts "drehen". Klar bekommst du die vollen 100%. Rest vergiß ganz schnell mal wieder, weil trifft auf dich nicht zu. Das betrifft Frauen mit wechselndem Lohn. TZ-Mutterschutz würdest du dann bekommen wenn du die EZ eben nicht vorzeitig beendet hättest - was ja nicht der Fall ist. Also alles entspannt. Deine 40% Stelle wird aber ins neue EG einfließen.

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 12:24



Antwort auf: Berechnung Mutterschutzgeld / davor noch „alte Elternzeit“

Vielen Dank für die schnelle Antwort liebe Danyshope, Das beruhigt mich ... hatte es so auch die ganze Zeit gedacht aber mich hat dieses „die letzten drei Monate vor MS“ verunsichert! Hatten das Geld schon fest eingeplant! Ja, dass die 40% die Grundlage sind für mein EG, das wusste ich! Kann man denn für die Berechnung des EG vllt einen oder zwei Monate von dem 100% Geld mit reinfliessen lassen? Hab mal was von „ausklammern“der Monate gelesen oder so was?! Echt kompliziert alles!

von Melonee am 29.12.2017, 12:32



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