Linda Donat
Guten Morgen. Ich hätte zwei Fragen, wozu ich leider kaum bis nichts Genaueres im Internet finde, und erhoffe mir hier Hilfe zu bekommen. Ich bin derzeit in der 27ssw. Bin seid einiger Zeit krank geschrieben, aufgrund von physischen Problemen. Dadurch auch schon ausgesteuert, bin aber noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Bekomme aber durch die Aussteuerung ALG 1. Nun zu meinen Fragen. 1. Wo und wann beantrage ich Mutterschutz Geld? Hab ich überhaupt ein Recht darauf? Und wie hoch würde der Betrag Ausfallen? 2. Wann und wo beantrage ich Elternzeit/ Elterngeld? Wenn mir dieses zusteht. Und wie hoch würde hier der Betrag Ausfallen? Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und würde mich über eine Antwort freuen.
Hallo, MG: In Höhe des Krankengeldes EG: Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG können ausgeklammert werden. Krankengeldmonate (die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen) sorgen leider für weniger EG. EZ: Beim AG beantragen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit musst du bei deinem AG beantragen... Elterngeld bei der Elterngeldstelle - Mindestbetrag 300€ - Krankengeld und ALG zählen als Lohnersatzleistung und daher nicht zur Berechnung des Elterngeld Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse und die zahlt in Höhe Krankengeld
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat vor dem ersten Kind Vollzeit gearbeitet und ist nun seit etwas mehr als zwei Jahren in Elternzeit und arbeit 15 Stunden die Woche. Die bestehende Elternzeit würde nächstes Jahr (2017) im September enden. Nun ist meine Frau erneut Schwanger und der Geburtstermin ist am15.01.2017 Besteht die Möglichkeit du ...
Hallo Fr. Bader, Ich befinde mich noch in der 3 jährigem Elternzeit meines ersten Kindes! Diese geht offiziell bis Anfang Februar! Da meine neue Mutterschutzzeit Mitte Januar beginnt habe ich die alte Elternzeit vorzeitig gekündigt! Während der Elternzeit hatte ich eine 40% stelle ... davor 100% Somit habe ich ja nach der Kündigung der E ...
Hallo Frau Bader ich arbeite auf 450€ und bin familienversichert. Mein Arbeitgeber würde die 450€ auch in der mutterschutzfrist weiter zahlen. Nach Ablauf der 8 Wochen nach der Geburt werde ich auch direkt wieder anfangen auf 450€ zu arbeiten. Muss ich eine Art schreiben bei der elterngeldstelle/ krankenkasse einreichen? Und muss ich in diese ...
Hallo Frau Bader, ich habe leider keine ähnliche Situation hier gefunden, deswegen muss ich die Frage stellen. Ich bin momentan in der Elternzeit. Im zweiten Jahr der EZ habe ich Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber auf 450 euro ein paar Stunden von zu Hause aus zu arbeiten. Da ich wieder schwanger bin, werde ich meine bestehende EZ ein Tag vo ...
Hallo, ich bin zur Zeit in Elternzeit mit Kind 3 (war geplant bis 01.05.2020) und bin nun mit Kind 4 schwanger. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt soll ich nun meine Elternzeit für Kind 3 zum 26.05.2019 beenden (ab da beginnt der Mutterschutz für Kind 4) und dann nach Geburt von Kind 4 wieder Elternzeit für Kind 4 beantragen. Nur so beko ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit gut einem Jahr in Teilzeit in Elternzeit. Ich habe ursprünglich 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese aber vor Ablauf um 6 Monate verlängert. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Meine Überlegung ist nun die Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern, weil ich es so verstehe, dass ich in diesem ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn