Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit gut einem Jahr in Teilzeit in Elternzeit. Ich habe ursprünglich 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese aber vor Ablauf um 6 Monate verlängert. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Meine Überlegung ist nun die Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern, weil ich es so verstehe, dass ich in diesem Fall im Mutterschutz das gleiche Gehalt, wie während des ersten Mutterschutzes erhalte. Ist diese Annahme korrekt? Vielen Dank für Ihre Antwort! Anja
von ASchmetterling am 16.03.2022, 20:23