Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei Elternzeitverlängerung und Vertragswechsel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei Elternzeitverlängerung und Vertragswechsel

MKD92

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Hallo, folgende Situation: Mein erster Sohn kam 1.8.2023 auf die Welt. Seitdem habe ich Mutterschutz und Elternzeit bis 30.8 gehabt. Diese habe ich am 20.08. einvernehmlich bis Ende September verlängert. Habe den Vertrag zum Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit im August unterschrieben. Nun sollte ich zum 1.10 in Teilzeit zum Arbeiten anfangen. Nun bin ich erneut schwanger geworden und müsste 3, 5 Monate bis Mitte Januar in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber hat mir Nahe gelegt, meine Elternzeit zu verlängern.  Meine Frage ist jetzt: wie würde sich das Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Kind zwei berechnen, wenn ich die Elternzeit verlängere? Bemessen  sich diese am Teilzeitgehalt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EG: Das bemisst sich nach den Einkünften der letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit Mutterschutz oder mit EG für ein vorheriges Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Um so höher der Lohn um so höher das EG. Wie sich das bei 3 1/2 Monaten auswirkt kann man hier rechnen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/72628!search query=elterngeldrechner#search72628   MG: Sie können den TZ-Job, wenn der auf die EZ begrenzt war, zum Ende der EZ, also zu Beginn des neuen Mutterschutzes, beenden. Dann erhalten Sie MG in Höhe des VZ-Lohnes. Ansonsten aus dem TZ-Lohn.   Liebe Grüße NB


Ani123

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Zwei Fragen bleiben offen, welche relevant für das neue EG sind. 1.) Wie lange haben Sie EG bezogen? Wenn nur 1 Jahr kann für das neue EG 12 Monate ausgeklammert werden. Bei EGplus (mind. bis zum 14. Lebensmonat Bezug) kann 14 Monate für das neue EG ausgeklammert werden. EGplus sollte spätestens zum Beginn des Mutterschutzes enden. Das geht indem das restliche EG als Einmalzahlung ausgezahlt wird. Ob Mutterschaftsgeld auf EGplus angerechnet wird, weiß ich nicht. Neues EG wird auf EGplus angerechnet, weil das EGplus als Gehalt gesehen wird. Daher ist eine vorzeitige Auszahlung sinnvoll. 2) Ist die TZ-Stelle auf die EZ befristet (TZ in EZ)? Wenn ja können Sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen Mutterschaftsgeld in VZ. Die übrige EZ vom 1. Kind bleibt erhalten und kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Wenn es ein regulärer TZ-Vertrag ist bekommen sie Mutterschaftsgeld in TZ.  Verlängerung der EZ ist möglich, wobei die Monate mit 0 € in die Berechnung für das neue EG einfließen. Für das neue EG zählen die Monate 01/2024-12/2024. Monate mit EG werden ausgeklammert. In ihrem Fall wäre das bei Basis-EG 12 Monate. Somit sind die Monate 08/2023-07/2024 auszuklammern. Für das neue EG zählen die Monate 10/2022-04/2023 (7 Monate VZ) und 08/2024-12/2024 (5 Monate, davon 2 Monat mit 0 € und 3 Monate mit TZ-Gehalt oder 0 €). Bei EGplus sind es die Monate 08/2022-04/2023 (9 Monate VZ) und 08/2024-12/2024 (5 Monate, davon 2 Monate mit 0 € und 3 Monate mit TZ-Gehalt oder 0 €).  Hinzu kommt zum EG der Geschwisterbonus in Höhe von 20 Prozent des EG, welchen es bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes gibt. Können Sie einer TZ-Stelle nachkommen? Ist das 1. Kind entsprechend betreut? Wenn ja,was spricht aus ihrer Sicht dagegen? Wenn nein wäre die Verlängerung der EZ ein gutes Angebot vom Arbeitgeber. Alternativ müssten sie sonst kündigen, weil sie nicht arbeiten können. Für den Arbeitgeber hat die Verlängerung der EZ den Vorteil, dass ihre Vertretung weiter bleiben kann ohne das ihm doppelte Kosten entstehen.  Wenn sie zurück kommen kann ihre Vertretung statt VZ nur noch TZ arbeiten. Wenn sie weiterhin VZ angestellt bleibt und sie TZ angestellt sind hat er zusätzliche Kosten. Ihre Vertretung zu kündigen wäre eine andere Option, wobei er ihre Stelle sowieso neu besetzen muss. Gerne möchte er die jetzige Vertretung behalten. Sie sollten an sich denken und das machen was sie wollen. Um das EG zu erhöhen ist arbeiten zu ihrem Vorteil. 


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