Darf Mutterschaftsgeld auf Hartz4 und auf Elterngeld angerechnet werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Mutterschaftsgeld auf Hartz4 und auf Elterngeld angerechnet werden?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Mutterschaftsgeld. Mir wurde das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld und auch auf mein letztes Jahr noch Alg2Leistungen angerechnet. Ist das rechtens? Das es auf das Elterngeld angerechnet wird,wusste ich. Aber das Jobcenter hat mir nach langer Bearbeitung nun endlich einen Bescheid zu kommen lassen in dem sie mir auch nochmal das Mutterschaftsgeld anrechnen. Zudem hat meine zu diesem Zeitpunkt zuständige Leistungsbearbeiterin dann noch die mir zustehende Elterngeld Nachzahlungen bei der Elterngeldstelle eingefordert. Zu diesem Zeitpunkt gab es weder einen Elterngeld Bescheid noch waren meine Leistungen aufgrund der Geburt meiner Tochter berechnet.

von Jolele15 am 13.07.2023, 11:41



Antwort auf: Darf Mutterschaftsgeld auf Hartz4 und auf Elterngeld angerechnet werden?

Hallo, darf verrechnet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2023



Antwort auf: Darf Mutterschaftsgeld auf Hartz4 und auf Elterngeld angerechnet werden?

Ja das ist korrekt. Sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld sind Einkommensersatzleistungen, die werden aufeinander angerechnet. Du kannst grundsätzlich keine zwei Einkommensersatzleistungen parallel jeweils in voller Höhe beziehen. Und sowohl Elterngeld als auch Mutterschaftsgeld werden auf deine SGB-II Leistungen angerechnet. Du hast dadurch am Ende nicht "mehr Geld", sondern das Jobcenter muss dir weniger Zahlen, da du bereits Geld aus einer anderen Quelle bekommen hast bzw. bekommst. Ob die Leistungen für deine Tochter bereits berechnet waren, spielt keine Rolle. Denn sowohl Elterngeld als auch Mutterschaftsgeld werden der Mutter zugerechnet, nicht dem Kind. Beim Elterngeld hast du allerdings einen Freibetrag, der davon abhängt, wie viel Lohn du in den 12 Monaten vor Mutterschutz erzielt hast. Hast du also vor Geburt des Kindes noch aktiv gearbeitet, darf dir nicht das gesamte Elterngeld auf die SGB-II Leistungen angerechnet werden.

von Dojii am 13.07.2023, 12:12



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