Sehr geehrte Frau Bader,
ist es richtig, dass weder das Mutterschaftsgeld noch das Elterngeld in die Berechnung für das Arbeitslosengeld I berücksichtigt werden? Bisher ging ich davon aus, dass beides als Erwerbseinkommensersatz dient.
Die Arbeitslosigkeit began mit Ende der Elternzeit, welche 12 Monate genommen wurde. Aufgrund der Frühgeburt wurde das Mutterschaftsgeld verlängert gezahlt und es bestand auch 4 Monate vor Termin ein Beschäftigungsverbot
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Smegffm
von
smegffm
am 10.12.2012, 13:56
Antwort auf:
Werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht bei ALG I angerechnet?
Hallo,
neine, wirkt sich nichta us. Wenn Sie aber 3 jahre in EZ waren, wird von einem fiktiven Einkommen ausgegangen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2012
Antwort auf:
Werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht bei ALG I angerechnet?
Zur Berechnung des ALG wird das Mutterschaftsgeld und das EG nicht herangezogen. Es wirkt sich aber auch nicht negativ aus. Solltest Du zu lange vor der Beantragung von ALG1 nicht erwerbstätig gewesen sein (mindestens 150 Tage mit Entlohnung innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung), dann wird das ALG1 fiktiv angesetzt.
Das ist hier ganz gut erklärt: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berechnung.html
Die aktuellen Bezugsgrößen kannst Du hier nachschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.12.2012, 14:07