Wir dem Vater das Mutterschaftsgeld angerechnet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wir dem Vater das Mutterschaftsgeld angerechnet

Hallo Frau Bäder, mir stellt sich die Frage warum wird dem Vater laut meiner Sachbearbeiterin für Elterngeld die Mutterschaftsleistungen von meinen Elterngeldanspruch angerechnet. Ich habe am Freitag meinen Antrag abgegeben und eine Riesen Diskussion gehabt deswegen. Laut meiner Sachbearbeiterin würden mir die Leistungen in voller Höhe angerechnet was bedeuten würde das ich 3 Monate kein Elterngeld ausgezahlt bekomme. Ich verstehe nicht warum mir das angerechnet wird obwohl meine Frau ja das Geld bekommt da sie ja nicht Arbeiten gehen kann durch die Schwangerschaft und ich das Elterngeld ja beantrage zur Betreuung meiner Kinder. In der Richtlinie BEEG steht ja unter 3.1.1.1 Das die Anrechnung von Mutterschaftsleistungen nur auf den Elterngeldanspruch der Mutter anzurechnen ist. Danke im Voraus

von Mw1506 am 16.12.2018, 12:16



Antwort auf: Wir dem Vater das Mutterschaftsgeld angerechnet

Hallo, es ist nicht so, dass auf Ihre Monate das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Es ist vielmehr so, dass die Monate, in denen Ihre Frau Mutterschaftsgeld erhält, grundsätzlich der Mutter angerechnet werden. Das bedeutet, dass, je nachdem, zwei oder drei Monate der Mutter zugerechnet werden. Sie können also in diesem Beispiel Fall höchstens elf Monate Elternzeit mit Elterngeld Bezug nehmen. Ansonsten ist es natürlich grundsätzlich möglich, dass beide parallel Elternzeit und Elterngeld erhalten. Eben bis die 14 Monate insgesamt aufgebraucht sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2018



Antwort auf: Wir dem Vater das Mutterschaftsgeld angerechnet

Lass mich raten, du willst gleichzeitig in EZ gehen und dann auch EG beziehen wenn deine Frau noch im Mutterschutz ist? es geht um den nachgeburtlichen und es ist Frühchen oder Mehrlinge? Wegen der 3 Monate, genauer gesagt 12 Wochen nur statt der 8 Wochen die Frau normalerweise nach Geburt hat? Falls ja, da wird nichts von deiner Frau angerechnet. jedenfalls nicht bei dir. Sondern in dem falle wird dein eigener Bezug angerechnet. In dem Falle bedeutete es, du bekommst EG, deine Mutterschaftsgeld, euch beiden wird aber die zeit beim EG abgezogen, sprich dir 3 Monate, deiner Frau 3 Monate. ihr verbraucht also wenn ihr beide gleichzeitig in dieser Zeit daheim bleibt 6 Monate der zustehenden 14. Vermute mal ihr habt deutlich aneinander vorbei geredet. In dem Falle das das Kind nicht geboren ist, und es noch um die Zeit von vor der Geburt des neuen Kindes geht, macht es noch weniger Sinn. Weil vorgeburtlicher Mutterschutz nur 6 Wochen beträgt, nicht 3 Monate. Davon ab ist es aber in allen Fällen so das das Einkommen deine Frau nicht bei deinem EG berücksichtigt werden darf, und deines nicht bei deiner Frau. Wenn die Sachbearbeiterin das nicht weiß, würde ich da gar nicht lange mit rumdiskutieren sondern mir da den Vorgesetzten geben lassen. Sie ist dann schlicht und einfach keine fachkundige Auskunft.

von Felica am 16.12.2018, 12:30



Antwort auf: Wir dem Vater das Mutterschaftsgeld angerechnet

Ich schätze auch, dass da leider jeden missverstanden hat. ;) Dir wird nicht das Mutterschaftsgeld deiner Frau als Geldbetrag angerechnet, sondern die Bezugszeit des Mutterschaftsgeldes wird von deinem eigenen Elterngeldanspruch abgezogen. Wie meine Vorrednerin schon sagte dürft ihr zusammen (inkl.Mutterschutz deiner Frau) nur 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Wenn du also beispielweise 12 Monate Elterngeld möchstest, deine Frau aber 3 Monate Mutterschaftsgeld erhält, habt ihr zusammen 15 Monate, das ist einer zuviel. Daher musst du in dem Beispiel einen Monat weglassen, damit ihr wieder auf die maximalen 14 Monate kommt.

von Dojii am 17.12.2018, 08:29



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