Hallo, ich bin gerade verwirrt. Mein AG hatte 3 Monate ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung 'laufen'. Während dieses Zeitraumes war ich bereits schwanger und weiterhin normal erwerbstätig. Dieses Verfahren ist jetzt ausgelaufen und ich stehe kurz vor dem Mutterschutz. Folgende Fragen: - hat dies Einfluss auf die Höhe meines Mutterschaftsgeldes in der Schutzfrist (6 Wochen vor - 8 Wochen nach der Geburt) ? Die 3 Monate des Insolvenzverfahrens lagen relativ zeitnah vor der Schutzfrist. Mein AG ist wohl aktuell wieder zahlungsfähig. - Kann man diese 3 Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern? Es macht für mich einen großen Unterschied und ich war jeden Tag arbeiten.
von Ida20 am 03.02.2023, 15:32