jennifer_lisisi
Ich bin derzeit schwanger. Unter der Annahme, dass ich Vollzeit arbeite und ein hohes Einkommen habe, beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 6.000. Wenn ich eine Steuerkarte der vierten Stufe habe, beträgt das Einkommen nach Steuern etwa 3.600. Wenn ich aber auf eine dreistufige Lohnsteuerkarte umsteige, sind es mehr als 4100 nach Steuern. Mein Mutterschaftsgeldzeitraum beträgt also 4100 statt 3600. Richtig? Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs nehme ich ein paar Monate Elternzeit und kann jeden Monat 1800 bekommen. Danach habe ich angefangen, Teilzeit zu arbeiten, z. B. 60 % der Arbeit, obwohl mein Bruttogehalt 60 % beträgt, aber wenn ich die Lohnsteuerkarte auf Stufe 5 einstelle und während der Teilzeitbeschäftigung viele Steuern zahle Wenn mein Nettoeinkommen während des Nebenjobs sehr gering sein wird, sogar weniger als 50 %, bedeutet das, dass meine vor- und nachgeburtliche Einkommenslücke besonders groß ist, sodass mein Elterngeld Plus mehr sein wird und ich kann 900 erhalten? Bekomme ich durch eine Steuerklassenanpassung mehr Elterngeld? Wie berechnet sich das Elterngeld Plus auf Basis des Teilzeiteinkommens?
Hallo, habe ich Ihnen unten beantwortet. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Sorry, aber du schreibst ziemliches Kauderwelsch. Benutze einen Elterngeldrechner und die Antworten auf deine anderen 20 Fragen. Frau Bader kann hier keine individuellen Berechnungen durchführen.
85kathali
Das Elterngeld unterliegt dem Progessionsvorbehalt. Wenn du dauernd die Steuerklassen wechselst ist es fraglich, ob dir das am Ende viel nutzt, wenn du deine Steuererklärung abgegeben hast (und die musst du machen, wenn du Elterngeld bezogen hast).
lukko34
Geh zum Steuerberater oder benutze den Elterngeldrechner im Internet
mamavonbaby
Dein NETTO muss 2770 Euro betragen damit du die 1800Euro EG bekommst. (in welcher Steuerklasse du das hast musst du selbst sehen.) Und wenn du das höchste an Eg rausholen willst, dann nimm die 1800 im ersten Jahr und dann geh im zweiten wieder arbeiten, dann hast du auch keine Abzüge beim EG.
Dojii
Wie bereits unten beantwortet wird das Einkommen während des Elterngeldes fiktiv mit der gleichen Steuerklasse berechnet wie dein Einkommen vor Geburt des Kindes. Ein Steuerklassenwechsel kurz vor oder generell nach Geburt des Kindes ändert also an deinem Elterngeld nichts. https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-Steuerklasse_246585.htm
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