Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich arbeite TZ in EZ und war bisher in Steuerklasse V (und mein Mann mit seinem Vollzeitgehalt in III). Wir haben kürzlich zu IV/IV gewechselt, damit mein Mutterschaftsgeld fürs 2. Kinder höher ausfällt. Mein Mann beantragt nun ALG I und bekommt aufgrund der Klasse IV weniger als wenn er in III geblieben wäre. Wenn wir auf III/V zurück ändern, erhöht sich sein ALG? Ich würde dann auf das mehr Mutterschaftsgeld verzichten, da das insgesamt weniger wäre als er an ALG mehr kriegen würde. Hoffe, das ist verständlich (und eine Frage für dieses Forum). Vielen Dank im Voraus.
Hallo, fragen Sie doch bitte auf dem Steuerberaterforum von Herrn Stamnitz! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, der Wechsel der Steuerklasse wird nur anerkannt, wenn der Wechsel Sinn macht- sprich es wirtschaftlich ist- wenn nur das ALG damit erhöht wird läßt euch die Leistungsabteilung der BA den Wechsel nicht "durchgehen". Gruß
Mitglied inaktiv
Hi, wird nur einmal die Steuerklasse berücksichtigt, also bei der anfänglichen Berechnung des ALG? Spätere Änderungen spielen keine Rolle mehr für spätere Auszahlungen? Gibt es irgendeine Argumentation im Rahmen der Mutterschaftsberechnung, in III/V zurück zu wechseln? Danke, Lisa
Mitglied inaktiv
Hi, wird nur einmal die Steuerklasse berücksichtigt, also bei der anfänglichen Berechnung des ALG? Spätere Änderungen spielen keine Rolle mehr für spätere Auszahlungen? Gibt es irgendeine Argumentation im Rahmen der Mutterschaftsberechnung, in III/V zurück zu wechseln? Danke, Lisa
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