Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und mutterschaftsgeld mit mischeinkünfte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und mutterschaftsgeld mit mischeinkünfte

Romy22

Hallo, Ich habe eine etwas komplizierte Konstellation: Ich bin gerade mit kind Nr. 2 schwanger Kind 1 geb. 1.6.21 Geb kind 2: 20.2.24 Vor kind 1 vollzeit tätig als Krankenschwester, 3 Jahre elternzeit eingereicht ( also noch bis 6/24), habe während elternzeit beim alten Arbeitgeber teilzeit gearbeitet ( verdiene hierbei c.a. 900 euro im monat), beziehe 2 jahre lang elterngeld plus, und bin seit 6/22 freiberuflich nebenher tätig als kunstMalerin (verdiene hier c.a. 100 Euro pro monat). Da ich Krankenschwester bin, bin ich jetzt im schwangerschaftsbedingten Berufsverbot. Nun meine Fragen : Liegt aufgrund dem Berufsverbot (2023) und meiner freiberuflichen Tätigkeit( seit 2022) und wg. dem Bezug von elterngeld ( 2021 und 2022) ein verschiebetatbestand vor? ( auch wenn mein haupteinkommen eindeutig nicht aus der freiberuflichen Tätigkeit resultiert) D.h. wenn bei mischeinkünften nicht die letzten 12 mon vor geburt sondern das letzte Kalenderjahr für die Berechnung des elterngeldes zählt und entspr. Die verschiebetatbestätnde vorliegen -bekomme ich das gleiche elterngeld wie bei kind 1? Ist mein mutterschaftsgeld so hoch wie bei kind 1, wenn ich meine elternezeit vorzeitig beende um in muschutz für kind 2 zu gehen ? Vielen Dank für die Beantwortung meiner beiden Fragen mfg


Hallo, wenn die selbst Tätigkeit im ESt-Bescheid erscheint, gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Dann kann man weiter schieben, wenn man in diesem Jahr MG o EG (bis zum 14 Lebensmonat) bezogen hat. Man hat da ein Wahlrecht Liebe Grüße NB


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