Guten Tag,  der Papa und ich leben getrennt und daher ist er verpflichtet Kindesunterhalt und für mich Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB (nicht verheiratet also mindestens bis unser Sohn 3 wird) zu zahlen. Nun ist es so dass der Wohnvorteil nicht unerheblich sein wird. Er lebt dann alleine in unserem großen Haus. Noch gehört das Haus 50% mir und 50% ihm. Ist dann ein voller Wohnvorteil anzurechnen?  Eigentlich wollte er mich ausbezahlen und dann 100% im Grundbuch Eigentümer sein.  Nun kam von deren Seite die Idee auf, dass ich das Haus an seinen Vater verkaufe und so der Papa 50% Eigentümer ist und sein Vater 50%. Macht das für mich beim Thema Wohnvorteil im Unterhalt einen Unterschied?  In beiden Varianten lebt er im Haus alleine.  Gedankengang 1: Der Vater nimmt eine fiktive Miete vom Sohn, um den Unterhalt zu drücken, damit keine Differenz zwischen Kreditabtrag und möglicher Nettomiete ist und kein Wohnvorteil besteht.  (Vergleichsmiete 1400€, Kreditabtrag 1000€, ,Miete‘ an Vater 500€ = 0€ Wohnvorteil)  Gedankengang 2: Wenn ihm das Haus zu 50% gehört und wir sagen eine Vergleichsmiete (kalt) sind 1400€. Wäre die Vergleichsmiete dann nur zu 50% zu berücksichtigen, weil es ihm dann nur zu 50% gehört? Also 700€. Er zahlt 1000€ Abtrag. Also mit den 50% der Vergleichsmiete dann keinen Wohnvorteil. Mit 1400€ entsprechend 400€ Wohnvorteil.  (einfach gerechnet) Oder sagt man er lebt dort alleine, profitiert alleine vom großen Haus also wird auch der volle Wohnvorteil anerkannt.  Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!  Vielen Dank!