Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dauer Unterhaltsberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dauer Unterhaltsberechnung

LittleMissSunshine92

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Hallo Frau Bader Mein Mann und ich haben im Juni 2024 Nachwuchs bekommen. Mein Mann hat noch einen 11 Jährigen Sohn aus erster Ehe und bezahlt für diesen Unterhalt. Wir sind zeitnah nach der Geburt zum Anwalt gegangen zwecks einer Unterhaltsneuberechnung. Das Jugendamt lässt sich aber nun seit mehreren Monaten Zeit mit der Festsetzung des Unterhalts. Auf Nachfrage kommt die Antwort, dass sie unterbesetzt sind. Ist ja auch alles kein Problem, mein Mann zahlt weiterhin Unterhalt so wie als unser Sohn noch nicht geboren war. Gibt es die Option auf eine Rückforderung oder Kürzung des Unterhalts, wenn dieser runtergestuft wird? Wir können ja nichts dafür, dass das Jugendamt solange braucht um den Unterhalt festzusetzen und über die Monate würde sich dass schon summieren. Vielen herzlichen Dank für Ihre Einschätzung und ein schönes Wochenende. Liebe Grüße Charlotte   


misses-cat

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Das sieht schlecht aus, zuviel gezahlter unterhalt gilt als verbraucht Aber wenn ihr beim Anwalt wärt warum berechnet  der den Unterhalt  nicht


LittleMissSunshine92

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Danke für die Info :-) Der Anwalt hat den Unterhalt berechnet, das Jugendamt muss dem aber trotzdem noch zustimmen und dafür brauchen die vom Jugendamt so ewig. Und einfach weniger zahlen geht ja auch nicht.


Sternenschnuppe

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Dann teilt die Überweisung auf.  Einmal Unterhalt für Monat 03/2025 den der Anwalt berechnet hat.  Und einmal den Rest mit dem Verwendungszweck: "Unter Vorbehalt der abschließenden Beurkundung" Das soll er auch so an die Mutter UND das Jugendamt schreiben, dass diese Extrasumme lediglich unter Vorbehalt gezahlt.  


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