Jules90
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten im Juli unser erstes Kind. Ursprünglich war der Plan, dass ich nach 22 Monaten (also ca. April/Mai 2023) wieder in Teilzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten gehe. Da Kita-Plätze bei uns allerdings wohl immer nur im September vergeben werden (zzgl. Eingewöhnungszeit), ist die Chance sehr gering, im Frühjahr schon einen Kita-Platz zu bekommen (Es sei denn, es wird z.B. durch Wegzug eines anderen Kindes ein Platz frei). Welche Variante macht nun mehr Sinn: 1) Die Elternzeit für 22 Monate anzumelden und dann ggfs. nochmals um 5-6 Monate zu verlängern. 2) Die Elternzeit für 28 Monate anzumelden und dann -mit Zustimmung des Arbeitgebers - evtl. doch schon früher in Teilzeit zurückzukehren Im Fall 1 müsste der Arbeitgeber nicht zustimmen, oder? Egal für welche Variante ich mich entscheide - macht es Sinn, die eventuellen Pläne schon im Antrag anzukündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, weder noch. Am besten meleden Sie 24 Mo. an. Dann haben Sie ANspruch auf verlängerung und können flexibel agieren. Liebe Grüße NB
MamaausM
In deiner Erstmeldung musst du mind. 2 jahre (also 24 Monate) ab Geburt dem AG melden. Nur dann kann der AG einer Verlängerung nicht widersprechen
mellomania
du musst dich für die ersten beiden jahre erklären. wenn du 22 monate meldest, arbeitest du danach wieder. du kannst die ez ohne zustimmung des AG NICHT verlängern. meldest du 24 monate oder mehr, kannst du ohne zustimmung verklängern. ABER ich würde mir überlegen, WIE du arbeitest. wenn du nur tz in ez arbeiten möchtest würde ich viel länger ez melden und IN EZ eine tz. vorteil ist, dass dein vollzeitvertrag stehen bleibt und du, bei einem neuen mutterschutz in der ez beginnend, diese vorzeitig beenden kannst um volles mutterschaftsgeld zu erhalten. wenn du ez meldest und DANACH tz, ist dein vertrag von vorher futsch und du bist dauerhaft in tz. bei einer neuen schwangerschaft erhälst du dann mutterschaftsgeld nach tz. von daher würde ich länger melden. eine tz in ez muss der AG eigentlich genehmigen, es kommt aber auf die mitarbeiteranzahl an. wenn alle stricke reißen und er dich nicht in tz beschäftigen kann, kannst du auch bei einem andren AG mit bis zu 30 stunden arbeiten nach vorheriger zustimmung deines AG
Felica
Du willst doch erst TZ arbeiten also mindestens 2 Jahre EZ einreichen. Und dem AG sagen das du planst innerhalb der EZ inbTZ zu arbeiten. Ich würde dir übrigens dazu raten das Kind dann schon für nächstes Jahr August anzumelden. Dann halt zB nur fpr halbtags. Kinder werden im ersten Jahr der Betreuung öfters krank, blöde wenn du dann schon wieder arbeiten musst. Anspruch auf einen betreuungsplatz hast du ab dem ersten Geburtstag, selbst dann wenn du nicht arbeitest. Sollte es doch alles super laufen, kannst du ja TZ innerhalb der EZ machen.
85kathali
Du könntest 28 Monate Elternzeit beantragen und gleichzeitig ab dem 23. Monat Teilzeit in Elternzeit beantragen. Wird das so genehmigt, kannst du, wenn ihr rechtzeitig einen Platz findet, nach 22 Monaten wieder arbeiten gehen. Findet sich kein Platz, kündigst du nur den Teilzeit in Elternzeit Vertrag. Dein eigentlicher Vertrag und die Elternzeit bis Ende 28 Monate sollten davon unberührt bleiben.
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