Tami05
Liebe Frau Bader, ich bin jetzt in der 29ssw. Bis wann muss ich meinem AG ( bin im Berufsverbot seit Anfang der Ss) vorlegen wie lange ich in Elternzeit gehe? Ich werde drei Jahre nehmen . Soll ich das schriftlich per Einschreiben/Einwurf schicken mit bitte um Bestätigung? Kann der Chef was gegen die Dauer einwenden ? mich in der Elternzeit kündigen ? Vorallem das erste Jahr ist mir wichtig dort noch angestellt zu sein , ich denke werde kurz vor Ablauf der 3 Jahre kündigen . Danke für ihre Bemühungen
Hallo, schriftlich und 7 Wo. vor Beginn. Höchstens 3 Jahre (also bis zum 3. Geb) und nein, der Ag kann dagegen nichts einwenden. Liebe Grüße NB
Dojii
Spätestens 7 Wochen vor Ende deines nachgeburtlichen Mutterschutzes - vorher jederzeit. Und nein, dein Chef kann sich dagegen nicht wehren, solange du die oben genannte Frist einhältst. Einschreiben oder persönliche Abgabe unter Zeugen wäre gut, denn wenn dein Chef sagt, er hat es nie bekommen, bist du in der Beweispflicht.
Felica
Kündigen kann dein AG dich frühestens am ersten Tag nach Ende der EZ, vorher nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Du selbst hast innerhalb der EZ deine vertragliche Kündigungsfrist, wenn du auf den Tag genau kündigst an dem deine EZ endet gelten die 3 Monate verlängerte Sonderkündigungsfrist.
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