Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit- und Teilzeitantrag in einem Formular vor der Geburt einreichen

Frage: Elternzeit- und Teilzeitantrag in einem Formular vor der Geburt einreichen

blume2508

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei meinem Arbeitgeber habe ich nun schon einige Male mitbekommen, dass er, bei anderen Müttern, den (vom Elternzeitantrag) getrennt gestellten Teilzeitantrag entweder ignoriert oder behauptet, er hätte bereits Ersatz gefunden. Es ist dann immer ein ewiger Rechtsstreit. Daher ist es mir wichtig, den Teilzeitantrag mit dem Antrag auf Elternzeit frühzeitig und in einem und demselben Dokument einzureichen. Mein Schreiben würde folgendermassen aussehen: ---------------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrte Frau Mustermann, mit diesem Schreiben möchte ich Elternzeit für mein Kind Vor-/Nachname, voraussichtliches Geburtsdatum 17. Mai 2022, beantragen. Die Elternzeit soll im unmittelbaren Anschluss an der Mutterschutzfrist starten und zunächst für 2 Jahre bis zum 2. Geburtstag meines Kindes gelten: Start: 13.07.2022, Ende: 17. Mai 2024. Gerne möchte ich in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar vom 1.September 2023 bis zum 17. Mai 2024 mit 16 Wochenstunden und beantrage hiermit Ihre Zustimmung. Ich wünsche mir folgende Aufteilung meiner Arbeitszeit: Dienstags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwochs von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr Bei eventuellen Rückfragen können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Ist das Schreiben juristisch so korrekt? Oder würden Sie etwas abändern? Ich möchte vermeiden, dass ich einen rechtlichen Fehler im Schreiben habe und mein Arbeitgeber eine "Lücke" sieht um mich, wie die anderen Mamas loszuwerden. Beantrage ich die Teilzeit (während Elternzeit) bereits jetzt für September 2023 kann der Arbeitgeber nicht behaupten, dass er bereits einen Ersatz hat, oder? Aus welchen Gründen könnte er die Teilzeit trotzdem ablehnen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen. Individuelle Anträge und ähnliches kann ich hier nicht bewerten. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Bei zwei Jahren EZ endet diese am 16.05. und süß dringenden betrieblichen Gründen kann der AG immer ablehnen, egal wann du den Antrag stellst. Aber du kannst, mit AG Zustimmung, während der EZ auch woanders arbeiten, du bist nicht an ihn gebunden. Alleine deine AZ könnten ein Grund für eine Ablehnung sein - also er könnte z.B. sagen, dass er nicht so einsetzen kann und deshalb ablehnen.


Pamo

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Genau betrachtet handelt es sich bezüglich der Elternzeit um eine Mitteilung und nicht um einen Antrag. Bei der Elternteilzeit ist es tatsächlich ein Antrag, der eine Beteiligung des AG erforderlich macht.


mellomania

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Der AG muss deinen wunschzeiten nicht nachkommen. Anspruch auf deine wunschzeiten hast du nicht. Wenn er blöd will, bietet er dir andere Zeiten an. Wenn du die dann nicht arbeiten kannst, hast du ein Problem.


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