Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Teilzeitantrag Arbeitszeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Teilzeitantrag Arbeitszeiten

Ina-20

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Ich habe einen genehmigten Elternzeitantrag mit einer Teilzeitbeschäftigung der regelt wann ich arbeite. Darf mein Arbeitgeber die Arbeitszeiten nachträglich ändern ? Wenn ja mit welchen Gründen und mit welchen Fristen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es verbindlich vertraglich geregelt ist, kann der Arbeitgeber es nicht einseitig ändern. Liebe Grüße NB


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