Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Frage: Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Liwen

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Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen Sohn dann vom Babysitter abzuholen und weiter betreuen zu können. Ich habe also gefragt ob man meine Arbeitszeit bis 12:15 Uhr legen könne. Meinem Arbeitgeber schien das erst mal nicht so zu schmecken, aber er meinte dann ich könne vorerst wenn es sich einrichten lässt um 12:15 gehen und meine angesammelten Überstunden damit abbauen.   Meine Frage generell wäre: Ist es richtig dass ich Wunscharbeitszeiten meinem Arbeitgeber mitteilen darf, wenn es für die Betreuung meines Kindes besser passt und müsste er dies nicht dann hinnehmen solange ich noch in Elternzeit bin? Im Internet ließt man ja viel und ich will in einem Gespräch nicht mit Halbwissen glänzen :D   Ich bedanke mich schon mal für die Rückantwort.   lg L.


Dojii

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Nein, du hast kein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten in Elternteilzeit, nur auf eine Wochenstundenzahl zwischen 15 und 32 Stunden.  Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine bestimmten Arbeitszeiten geregelt sind, darf dein Arbeitgeber diese festlegen. Auf deine Kinderbetreuung muss er keine Rücksicht nehmen, das ist deine Sache, dies zu regeln. 


Liwen

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Hi, Aber es steht doch überall dass ich bis zu 2x die Zeiten ändern darf.   Desshalb wollte ich mal die Meinung einer Anwältin/eines Anwalts.   Kann das Kind ja nicht huckepack nehmen.  Hat sich ja auch erst so entwickelt die letzten Wochen.   Wenn mein Chef nicht recht mit ziehen möchte...tja dann muss ich dennoch das tun was das beste für mein Kind ist.


Dojii

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Da verstehst du was falsch. Mit Arbeitszeit im Gesetz ist die wöchentliche Arbeitszeit gemeint, nicht die Verteilung deiner Arbeitszeit auf einzelne Tage in der Woche.  Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf 15 bis 32 Wochenstunden während der Elternzeit, du hast aber kein Recht selbst zu bestimmen, von wann bis wann du an einzelnen Tagen arbeitest.  Das obliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers oder ist eventuell sogar im Arbeitsvertrag direkt geregelt. 


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