Sandkasten
Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als Verkäuferin bei Peek und Cloppenburg, mit da 50 Angestellten im Haus. Mein Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit würde genehmigt, aber der Chef des Hauses sagt ich muss bei 80 Stunden im Monat mit 3-4 Spät Diensten rechnen. Darf er dass? Habe ich ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten in einem Rahmen passend zu den Kita Öffnungszeiten? Lieben Dank im Voraus!
Hallo, entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Wenn dort geregelt ist, dass Sie auch Spätschichten arbeiten müssen, darf er das. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nur, wenn in deinem ursprünglichen Vertrag auch schon nur Arbeitszeiten bis 16 Uhr stehen. Ansonsten hast du kein Anrecht auf Wunscharbeitszeit - leider. LG Lilly
Sternenschnuppe
Nein, darauf hast Du keinen Anspruch.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, anders formuliert, ist es einem Arbeitgeber in einem großen Unternehmen mit vielen Mitarbeitern erlaubt eine Mitarbeiterin bei Teilzeit in der Elternzeit, in meinem Fall bei 20 Stunden in der Woche 3-4 mal einen Spätdienst ausserhalb der Kita Öffnungszeiten zuzumuten ? Habe ich da als Arbeitnehmer Rechte? Natürlich steht i ...
Hallo, ab dem 08.01 muss ich wieder arbeiten gehen, ich arbeite in einem Restaurant eines kirchlichen Trägers und bin dort unbefristet angestellt. Nun habe ich in meiner Elternzeit Teilzeit 25 Stunden wöchentlich beantragt, welche auch bewilligt wurde. Wir haben eine Tagesmutter die unser Kind bis 18 uhr betreuen würde, mein Mann ist im 12 St ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich beginne bald meine Teilzeitarbeit in der Elternzeit. In meinem Antrag konnte ich eine 4 Tageswoche festsetzen (Freitag frei), leider konnt auf meine Wunscharbeitszeit nicht eingegangen werden. Habe ich auch bei den Arbeitszeiten einen Anspruch auf eigene Wünsche oder muss ich diesbezüglich auf eine gute Einteilung ho ...
Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s ...
Hallo, ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita