Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

Sandkasten

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als Verkäuferin bei Peek und Cloppenburg, mit da 50 Angestellten im Haus. Mein Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit würde genehmigt, aber der Chef des Hauses sagt ich muss bei 80 Stunden im Monat mit 3-4 Spät Diensten rechnen. Darf er dass? Habe ich ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten in einem Rahmen passend zu den Kita Öffnungszeiten? Lieben Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Wenn dort geregelt ist, dass Sie auch Spätschichten arbeiten müssen, darf er das. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nur, wenn in deinem ursprünglichen Vertrag auch schon nur Arbeitszeiten bis 16 Uhr stehen. Ansonsten hast du kein Anrecht auf Wunscharbeitszeit - leider. LG Lilly


Sternenschnuppe

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Nein, darauf hast Du keinen Anspruch.


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