Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeiten nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeiten nach der Elternzeit

Anna_1982_2016

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Liebe Frau Bader, wann muss ich vor Ablauf der Elternzeit spätestens Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufnehmen, um die zukünftigen Arbeitszeiten zu besprechen? Meine Elternzeit endet im Januar. Ich habe einen Teilzeitvertrag, es gibt aber noch keine festgelegten Arbeitszeiten. Das Arbeitsverhältnis ist nicht das Allerbeste. Vielen Dank und liebe Grüße Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um so eher Sie sich beim AG melden, um so besser kann er Sie einplanen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Umso früher, umso besser. Gesetzliche Regelungen gibt es da nicht.


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