Sehr geehrte Frau Bader, am 08.09.12 endet mein Jahr Elternzeit. Ich habe für meine Tochter auch einen Krippenplatz. Vorher habe ich volllzeit von 5.30 bis 13.30 und von 14.00 bis 22 Uhr gearbeitet. Da mein Lebensgefährte im drei Schichtsystem arbeitet bekomme ich die betreuung meiner Tochter nicht mehr hin. In meinem arbeitsvertrag steht das es eine gleitende frühschicht von 6 bis 10 Uhr gibt. Meine Chefin stellt sich allerdings quer und verlangt das ich bei meiner arbeitszeit bleibe ich könne mir ja für den Fall das ich und mein Freund die selbe Schicht hätte ( z.bsp. bis 22uhr) eine Tagesmutter zur betreung holen. Leider gibt es hier in der Umgebung nicht so viele und fast alle haben erst 2014 wieder frei Plätze ausserdem nehmen diese die Kinder nicht bis 22 Uhr. Bin gerade völlig am verzweifeln weil ich nicht weiss wie ich diese Zeiten abdecken soll. Der Vorschlag meiner Chefin war dann das ich ja kündigen kann. Habe ich ein anrecht auf andere arbeitszeiten damit ich mein Kind versorgen kann wenn im Arbeitsvertrag keine festen Arbeitszeiten stehen?
von tanja030379 am 07.09.2012, 06:21